Sehr
geehrte Damen und Herren,
hiermit
erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im
Schulbereich.
1.
Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien
Alle
Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum
Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies
bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.
Für
Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika
beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts.
Die
Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den
kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.
ÜBERGANGSREGELUNG: Damit
die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können
sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung
ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden
Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.
Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.
Für
Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag
(17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im
Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt
die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1
Satz 2 SchulG). Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen
Anwesenheit vgl. Ziff. 4.
2.
Not-Betreuungsangebot
Die
Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern,
die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im
Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im
Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten
Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot
vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den
Klassen 1 bis 6 erfasst.
Nähere
Informationen hierzu erhalten Sie zeitnah mit einer weiteren
Schul-Mail.
3.
Durchführung von Prüfungen und Erbringung von Leistungsnachweisen
etc.
a)
Zentralabitur in der gymnasialen Oberstufe und an Beruflichen
Gymnasien
Die
vorzeitige Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende
der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die
Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen. Die Termine
sind insbesondere mit Blick auf die Fächer Deutsch, Mathematik,
Englisch und Französisch aufgrund des durch die
Kultusministerkonferenz veranlassten länderübergreifenden
Aufgabenpools zwischen den Ländern abgestimmt und bleiben in diesen
und allen anderen Fächern grundsätzlich bestehen. Auch die Konferenz
des Zentralen Abiturausschusses (ZAA) am 2. April kann wie vorgesehen
stattfinden, da die Schulen als Gebäude nicht geschlossen sind.
Selbst
für den Fall, dass der Unterricht nicht unmittelbar nach den
Osterferien wieder aufgenommen werden sollte, ist vorgesehen, dass die
Schulgebäude in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Behörden
von Abiturientinnen und Abiturienten sowie Lehrkräften genutzt werden
können, um an den vorgesehenen Terminen ordnungsgemäße Prüfungen
durchzuführen, da die Einstellung des Unterrichts einen generellen
prophylaktischen Charakter hat und die Räumlichkeiten selbst nicht
betroffen sind.
Sollte
es in Einzelfällen an Schulen durch Schulschließungen in den
vergangenen Wochen bzw. durch die vorzeitige Einstellung des
Unterrichts ab dem 16. März nicht möglich sein, dass alle angehenden
Abiturientinnen und Abiturienten die notwendigen Leistungsnachweise
(„Vorabiturklausuren“) erbringen konnten, so sollen die Schulen
das unmittelbar nach den Osterferien nachholen. Für diesen Fall
erfolgt die Zulassung der betroffenen Schülerinnen und Schüler durch
die ZAA-Konferenz bis zum 5. Mai und die Schülerinnen und Schüler
legen ihre Abiturprüfungen ab dem 7. Mai an den zentralen
Nachschreibeterminen ab.
b)
Informationen zu anderen Prüfungsformaten
Weitere
Informationen u.a. zu Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10),
zentralen Klausuren in der Einführungsphase (ZKE), Prüfungen an
Berufskollegs sowie zum Umgang mit Klassenarbeiten etc. werden Ihnen
in den kommenden Tagen gesondert übermittelt und auf der Homepage des
Ministeriums für Schule und Bildung (www.schulministerium.nrw.de)
veröffentlicht und stetig aktualisiert.
Im
Übrigen wird empfohlen, die Schülerinnen und Schüler in der Zeit
bis zum Beginn der Osterferien zum Lernen zu Hause anzuhalten (Lektüre,
Aufgabensätze, Referate etc.). Hierzu sollten in der Schule
vorhandene technische Infrastrukturen genutzt werden.
4.
Dienstpflichten und Erreichbarkeit von Schulleitungen sowie
Lehrerinnen und Lehrer
Das
Ruhen des Unterrichtsbetriebes entbindet die Schulleitungen und die
Lehrkräfte nicht von den bestehenden Dienstpflichten.
Das
Ruhen des Unterrichts aus Gründen des Infektionsschutzes gilt grundsätzlich
nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die
Lehrkräfte (vgl. Schul-Mail Nr. 1 und 3). In diesem Fall erfüllen
die Lehrkräfte ihre Dienstaufgaben, soweit möglich, am heimischen
Arbeitsplatz.
Trotz
der Entscheidung über das Ruhen des Unterrichts kann eine Schule auch
teilweise weiter genutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass a) ein
Zusammenkommen einer begrenzten Anzahl von Menschen mit den Zielen des
Infektionsschutzes vereinbar ist und b) von den betroffenen Schulräumen
keine Infektionsgefahren ausgehen. Dieses liegt im Ermessen der zuständigen
Behörden (örtliche Ordnungsbehörden bzw. Gesundheitsämter). In
einem solchen Fall kann die Anwesenheit der Lehrkräfte durch die
Schulleitung angeordnet werden.
Es
muss in jedem Fall eine Erreichbarkeit der Schulleitungen und der
Lehrkräfte sichergestellt werden.
Der
Ausbildungsbetrieb der Lehrerausbildung in Verantwortung der Zentren für
schulpraktische Lehrerausbildung (interne und externe
Seminarveranstaltungen, ausbildungsfachliche Begleitung von
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern und
Praxissemesterstudierenden) sowie Veranstaltungen der staatlichen
Lehrerfortbildung (Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der
Kompetenzteams und der Bezirksregierungen) werden bis auf weiteres
ausgesetzt.
Das
Krisenmanagement des Ministeriums und der Bezirksregierungen bleiben für
schulische Krisen unter den bekannten Nummern erreichbar.
Weitere
Informationen erhalten Sie zeitnah mit der Schul-Mail (Nr. 5).
Mit
freundlichen Grüßen
Mathias
Richter