Welche Berufsgruppen
haben Anspruch auf die Teilnahme ihrer Kinder an einem
Notbetreuungsangebot?
13.03.2020
Für den Zeitraum vom 18.03.2020 bis zunächst zum
Ablauf des 03.04.2020 (letzter Schultag vor den Osterferien) sind von
der Schließung der o.g. Gemeinschaftseinrichtungen ausgenommen:
Betreuungsbedürftige Schülerinnen
und Schüler— in der Regel der Jahrgangsstufen 1 bis 6— als Kinder
von unentbehrlichen Schlüsselpersonen, für die eine vor-Ort-Betreuung
in den Schulräumlichkeiten zu den üblichen Unterrichtszeiten und den
Zeiten einer Betreuung im offenen Ganztag (OGS) sichergestellt werden
muss, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige
oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten oder Arbeitsgestaltung
(bspw. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann, sowie
die zur Wahrnehmung der vorgenannten Betreuungsaufgabe erforderlichen
Lehrkräfte und sonstigen Kräfte, ferner Lehrkräfte der jeweiligen
Schule zur Wahrnehmung dringend erforderlicher Dienstgeschäfte (Abnahme
von Prüfungen, Teilnahme an Konferenzen).
Schlüsselpersonen
im Sinne von Buchstaben sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit
der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der
medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der
Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.
Dazu zählen insbesondere:
Alle
Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und
der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinderund Jugendhilfe, der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung ein
schließlich
der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuemehr,
Rettungsdienst
und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen
Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV,
Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit
zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.
Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen
Betreuung von Kindern der vorgenannten Personengruppen ist durch schriftliche
Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers oder
Dienstvorgesetzten gegenüber der Schulleitung nachzuweisen. ...
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die
medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung muss unter Berücksichtigung
der Einstellung des Schulbetriebs aufrechterhalten werden. Dazu sind Maßnahmen
zu ergreifen, die geeignet sind, die Arbeitsfähigkeit der genannten
Personengruppen nicht aufgrund des Betreuungsbedarfs ihrer Kinder zu
beeinträchtigen. Zu den
Unterrichts- und Betreuungszeiten ist daher eine Beaufsichtigung und
Betreuung im Schulgebäude für betreuungsbedürftige Kinder von
unentbehrlichen Schlüsselpersonen sicherzustellen. Der Nachweis der
Unentbehrlichkeit ist erforderlich, um die Zahl der zu betreuenden
Kinder so gering wie möglich zu halten, damit einer weiteren
Verbreitung von SARS-CoV-2 entgegengewirkt werden kann. Andernfalls
wäre die Maßnahme der Schulschließung nicht effektiv, wenn sich
zugleich die Schülerinnen und Schüler in unveränderter Anzahl dort zu
Betreuungszwecken aufhalten würden. ...
Die schriftliche
Bestätigung des Arbeitgebers dient dem Nachweis des
Betreuungsbedarfs.
(Quelle: Schreiben des Ministeriums für
Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom
13.03.2020)
14.03.2020, 21.28 Uhr
Nähere Informationen des MSB NRW folgen voraussichtlich am
Montag, dem 16.03.2020 im Lauf des Tages. Die Meldungen für die
Notfallgruppe (Kinder von Eltern in systemkritischen Berufen) erfolgen
am Montag (16.03.2020) und Dienstag (17.03.2020).
(Quelle: ToDo-Liste der
Bezirksregierung Arnsberg vom 14.03.2020)
UPDATE
14.03.2020, 23:13 Uhr
Am Montag (16.03.2020) und am Dienstag (17.03.2020) können in der
Zeit von 08.00 Uhr bis 13.30 Uhr noch Schulmaterialien, Kleidung
und Sportzeug aus der Schule abgeholt werden. Über zu erledigende
Aufgaben informieren wir an dieser Stelle.
Ab Montag ist unter 02303-103111
ein Hilfetelefon für Unnaer Familien freigeschaltet.
Welche
Kinder dürfen nach dem 17.03.2020 bis zu den Osterferien betreut
werden? Wer sind unentbehrliche Schlüsselpersonen? Infos dazu
HIER!
15.03.2020,
11.38 Uhr
Ein Meldebogen für die Inanspruchnahme des
Notbetreuungsprogramms ab dem 18.03.2020 liegt noch nicht vor. Sollten
Sie als Eltern zum Personenkreis gehören, der in "systemkritischen
Berufen" arbeitet UND unabweisbar eine Betreuung benötigen
(Betreuung des Kindes über Ehepartner und/oder Verwandte/Bekannte nicht
möglich), melden Sie sich bitte umgehend über die Emailadresse: info@schillerschule-unna.de
dafür an. Denken Sie bitte daran, dass eine Bescheinigung des
Arbeitgebers vorgelegt werden muss.
15.03.2020,
21.40 Uhr
In einer weiteren Email des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung wird näher beschrieben, wer zum Personenkreis der
systemkritischen Berufe zählt und unter welchen Umständen überhaupt
ein Kind die Notbetreuung besuchen darf. Daneben ist beschrieben, wie
die Notbetreuung vor Ort (Anzahl Kinder, Räumlichkeiten, ...)
organisiert werden muss. Zudem wird klargelegt, dass unsere Kinder
Aufgaben bekommen sollen. Die wichtigsten Aussagen sind nachstehend
abgedruckt:
16.03.2020,
07.00 Uhr
Download des Formulars für die Notbetreuung: KLICK!
Es muss ausgefüllt und beim Arbeitgeber vorgelegt werden.
16.03.2020, 17.00 Uhr
Lernaufgaben für unsere Kinder sind online: KLICK!
UPDATE
16.03.2020, 15:20 Uhr: LERNMATERIAL ONLINE - KLICK!
17.03.2020, 15.30 Uhr
Lernaufgaben für unsere Kinder stark erweitert: KLICK!
Viele Internet-Links hinzugefügt
Wichtiger Hinweis: Die Abfrage für die Notbetreuung der
Kinder, deren Eltern in systemkritischen Berufen arbeiten, bezieht sich
nur auf die Zeit bis zu den Osterferien. Die Meldungen für den Ganztag
in den Osterferien sind hinfällig, da auch hier nur Kinder von Eltern
in systemkritischen Berufen betreut werden. Melden Sie dazu Ihr Kind per
Mail unter info@schillerschule-unna.de
an. Die Notfallbetreuung findet in der Schillerschule (!!!) statt.
- Betreuung in den
Ferien auch nur für Kinder von Eltern in systemkritischen Berufen
- KLICK!
UPDATE
18.03.2020, 15:30 Uhr: LERNMATERIAL ERWEITERT - KLICK!
UPDATE
19.03.2020, 17:20 Uhr: LERNMATERIAL ERWEITERT - Osterbastelei
//
Tiere
des Waldes (Jg. 3/4)
UPDATE
20.03.2020, 07:50 Uhr: LERNMATERIAL ERWEITERT -
Mathematikmaterial
Jg. 4 // Tipps
zum Mathe-Lernen
UPDATE
20.03.2020, 13:30 Uhr: Der Träger unserer OGS, der
evangelische Kirchenkreis Unna, hat uns mitgeteilt, dass der
Einzug der Verpflegungskosten für den Monat Juli, aufgrund der
Schulschließung w/ des Coronavirus, einmalig ausgesetzt wird.
Für die Beiträge der Stadt Unna ist die Kommune verantwortlich.
Hier liegen uns noch keine Informationen vor. // Neues
Arbeitsmaterial für den Jahrgang
4 eingefügt
UPDATE
20.03.2020, 16:15 Uhr: Schulmail zu
Corona (Nr. 8) - Wo
ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung
aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag
sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind
einen Ganztagsplatz hat.
Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung
(zu den Notgruppen) erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung
haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des
Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen
beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im
privaten Umfeld nicht gewährleisten können. ... Ebenfalls ab dem
23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls
der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht
die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch
samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit
Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte
des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung im
Rahmen der tarifrechtlichen Bestimmungen geleistet.
Über den Einsatz der Lehrkräfte für die erweiterte Notbetreuung
entscheiden die Schulleitungen. Sie informieren den Lehrerrat
über die beabsichtigte Einteilung und geben ihm Gelegenheit zur
Stellungnahme. Vorrangig sollen Freiwillige berücksichtigt
werden. Lehrkräfte, die sechzig Jahre und älter sind oder in
Bezug auf das Corona-Virus ein erhöhtes Risiko (z.B. relevante
Vorerkrankungen) haben, dürfen nicht für die Notbetreuung
eingesetzt werden. Schwangere und Lehrerinnen, die sich nach der
Entbindung noch im Mutterschutz befinden, dürfen gleichfalls
nicht zur Betreuung herangezogen werden (vgl. SchulMail Nr. 5).
Antragsformular: KLICK!
UPDATE
22.03.2020, 22:18 Uhr: Lernmaterial
für die Klasse 1a und 1b erweitert,
weitere
Internet-Links eingefügt
UPDATE
23.03.2020, 15:40 Uhr: Weitere
Links eingefügt (jetzt
auch ein Englisch-Angebot) // Die
neue Schulmail ist online (Nr. 9)
// Material
für die 3b eingefügt (Musik)
UPDATE
24.03.2020, 13:00 Uhr: Lernmaterial
für die Jahrgänge 3 und 4 erweitert // Bilderwand
eingefügt: "Wir von
der Schillerschule lassen uns nicht unterkriegen!"
UPDATE
25.03.2020, 15:20 Uhr: Lernangebot
3c erweitert // Fotowand
erweitert
UPDATE
26.03.2020, 17:20 Uhr: Hilfsangebot
der spi eingefügt // Fotowand
erweitert
UPDATE
27.03.2020, 14:40 Uhr: Elternbrief
von Ministerin Gebauer online // Fotowand
erweitert // Material
für die 3a erweitert und für die 3b
// Die 10. Schulmail der Landesregierung zu Corona ist online.
Auszug:
Als Folge der am 22. März 2020 auf
Bundes- und Landesebene getroffenen Entscheidungen zu weitreichenden
Kontaktverboten sind im Hinblick auf die Notbetreuung neue Fragen
entstanden. Vor allem der angemessene Schutz der betreuenden Lehrkräfte
ist eine Frage von großer Bedeutung. Daneben geht es um die Pflicht der
Schulträger, geeignete und gut gereinigte Räume sowie ausreichendes
Hygienematerial zur Verfügung zu stellen.
Schutz des Personals in der Notbetreuung
Vor diesem Hintergrund möchte ich eines klarstellen: Die
Gesundheit und Unversehrtheit der betreuenden Lehrkräfte und der weiteren
Betreuungskräfte hat oberste Priorität. Das Notbetreuungsangebot,
so wichtig es zur Entlastung von unabkömmlichen Personen in den
kritischen Infrastrukturen ist, kann nur Bestand haben, wenn wir dies
beachten. Gleiches gilt
selbstverständlich für den Schutz der betreuten Schülerinnen und Schüler.
Für unsere Lageeinschätzung
sind die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) handlungsleitend. Um
darüber hinaus eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für die aus
hygienischer Sicht erforderlichen Schutzmaßnahmen in der Notbetreuung zu
gewinnen, haben wir uns zusätzlichen Rat von unabhängigen
Hygiene-Experten eingeholt. Auf Basis dieser Expertise sind die folgenden
Empfehlungen für die Notbetreuung in den Schulen maßgeblich:
Gruppengrößen
Aus hygienisch-medizinischer Sicht
ist eine Gruppengröße von bis zu fünf Kindern zusammen mit einer
Betreuungskraft anzustreben. Abweichungen hiervon nach oben sind
situationsbedingt möglich, sollen jedoch schriftlich dokumentiert werden.
Räumliche Anforderungen
Für die vorbezeichnete Gruppengröße soll eine Mindestraumgröße
zur Verfügung stehen, die eine Abstandswahrung von 1,5 Metern zulässt.
Der Raum sollte gut belüftbar (Fensterlüftung) sein. Leicht
zugängliche Handwaschplätze müssen vorhanden sein. Insbesondere
Kontaktflächen in den Klassen sind an jedem Betreuungstag gründlich zu
reinigen. Eine intakte Sanitäranlage mit Seifenspender,
Papierhandtuchspender und Abfalleinwurf ist vorauszusetzen.
Betreuungspersonal
Das Betreuungspersonal sollte
keine Symptome einer Atemwegs-Infektion aufweisen und zudem nicht
bestimmte Vorerkrankungen haben (z.B. Diabetes mellitus, therapiebedürftige
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenerkrankungen einschließlich Asthma
bronchiale, aktuelle onkologische Erkrankungen sowie chronische
onkologische Erkrankungen unter immunsuppressiver Therapie). Ferner sollte
das Betreuungspersonal nicht älter als 60 Jahre sein.
Gruppenzusammensetzung
Die Kinder sollten in der bisherigen Gruppenstruktur (Klassenzugehörigkeit)
verbleiben, damit eine Nachverfolgung bei etwaigen Infektionen erleichtert
ist. Eine Bündelung auf bestimmte Schulstandorte unter Aufhebung der
Gruppenstruktur wird nicht empfohlen.
Betreute Kinder
Auch die betreuten Kinder sollten
keine Symptome einer Atemwegs-Infektion aufweisen und zudem im häuslich-familiären
Umfeld keine Infektionen haben (z.B. Magen-Darm-Infektionen). Kinder
sollten auf Symptome täglich überprüft werden und ggf. nach Hause
geschickt werden.
Die
Kinder sollten zudem – wenn nicht bereits mit ihnen durch Elternhaus
oder Schule eingeübt – die wichtigsten Hygieneregeln kennen (z.B.
Hustenetikette, richtiges Händewaschen und Naseputzen). Auch mit der
Toilettenhygiene sollten die Kinder vertraut sein.
Mundschutz, Einweghandschuhe
Sofern die vorstehenden Punkte beachtet werden, sind insbesondere Mundschutz
und Einweghandschuhe nicht zielführend.
UPDATE
28.03.2020, 23:34 Uhr: Softwaredownload
und Anleitung für virtuelles
Klassenzimmer eingefügt // Fotowand
erweitert
UPDATE
29.03.2020, 15:00 Uhr: Möglichkeit
Post an die Lehrkräfte zu schicken eingefügt
und Auszug
aus einem Brief des französischen Bildungsministers eingefügt // Yoga-Links
für Eltern eingefügt // Material
für den Jahrgang1 erweitert
UPDATE
30.03.2020, 15:00 Uhr: Die 11. Schulmail der Landesregierung zu Corona ist online
Auszug: Vor dem Hintergrund der
aktuellen Schulschließungen und des damit verbundenen Unterrichtsausfalls
ist in dieser Woche per Erlass an die Schulaufsicht zudem entschieden
worden, dass in diesem Schuljahr keine so genannten „Blauen Briefe“
verschickt werden. // Fotowand
erweitert // Ausmalbilder
für alle Klassen eingefügt // Material
Klasse 3a erweitert
UPDATE
31.03.2020, 21:45 Uhr: Videokonferenzsystem geändert (Server mit viel
größerer Bandbreite) // Neue
Anleitung online // Fotowand
erweitert