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Alte Meldungen zum Sachstand "Corona" ...



Quelle: Hellweger Anzeiger online

Ab Montag, 16.03.2020 schließt die Landesregierung alle Schulen in NRW bis zu den Osterferien! 
Es gilt eine Übergangsregelung von Montag (16.03.2020) bis einschließlich Dienstag (17.03.2020). 

Die Informationen des Schulministeriums sind hier nachzulesen: KLICK!

Welche Berufsgruppen haben Anspruch auf die Teilnahme ihrer Kinder an einem Notbetreuungsangebot?

13.03.2020

Für den Zeitraum vom 18.03.2020 bis zunächst zum Ablauf des 03.04.2020 (letzter Schultag vor den Osterferien) sind von der Schließung der o.g. Gemeinschaftseinrichtungen ausgenommen: Betreuungsbedürftige Schülerinnen und Schüler— in der Regel der Jahrgangsstufen 1 bis 6— als Kinder von unentbehrlichen Schlüsselpersonen, für die eine vor-Ort-Betreuung in den Schulräumlichkeiten zu den üblichen Unterrichtszeiten und den Zeiten einer Betreuung im offenen Ganztag (OGS) sichergestellt werden muss, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten oder Arbeitsgestaltung (bspw. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann, sowie die zur Wahrnehmung der vorgenannten Betreuungsaufgabe erforderlichen Lehrkräfte und sonstigen Kräfte, ferner Lehrkräfte der jeweiligen Schule zur Wahrnehmung dringend erforderlicher Dienstgeschäfte (Abnahme von Prüfungen, Teilnahme an Konferenzen).

Schlüsselpersonen im Sinne von Buchstaben sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere:

Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinderund Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ein schließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuemehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung von Kindern der vorgenannten Personengruppen ist durch schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten gegenüber der Schulleitung nachzuweisen. ...

Die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung muss unter Berücksichtigung der Einstellung des Schulbetriebs aufrechterhalten werden. Dazu sind Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Arbeitsfähigkeit der genannten Personengruppen nicht aufgrund des Betreuungsbedarfs ihrer Kinder zu beeinträchtigen. Zu den Unterrichts- und Betreuungszeiten ist daher eine Beaufsichtigung und Betreuung im Schulgebäude für betreuungsbedürftige Kinder von unentbehrlichen Schlüsselpersonen sicherzustellen. Der Nachweis der Unentbehrlichkeit ist erforderlich, um die Zahl der zu betreuenden Kinder so gering wie möglich zu halten, damit einer weiteren Verbreitung von SARS-CoV-2 entgegengewirkt werden kann. Andernfalls wäre die Maßnahme der Schulschließung nicht effektiv, wenn sich zugleich die Schülerinnen und Schüler in unveränderter Anzahl dort zu Betreuungszwecken aufhalten würden. ...

Die schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers dient dem Nachweis des Betreuungsbedarfs.

(Quelle: Schreiben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.03.2020)

 

14.03.2020, 21.28 Uhr

Nähere Informationen des MSB NRW folgen voraussichtlich am Montag, dem 16.03.2020 im Lauf des Tages. Die Meldungen für die Notfallgruppe (Kinder von Eltern in systemkritischen Berufen) erfolgen am Montag (16.03.2020) und Dienstag (17.03.2020).

(Quelle: ToDo-Liste der Bezirksregierung Arnsberg vom 14.03.2020)

 

 

UPDATE 14.03.2020, 23:13 Uhr
Am Montag (16.03.2020) und am Dienstag (17.03.2020) können in der Zeit von 08.00 Uhr bis 13.30 Uhr noch Schulmaterialien, Kleidung und Sportzeug aus der Schule abgeholt werden. Über zu erledigende Aufgaben informieren wir an dieser Stelle.
Ab Montag ist unter 02303-103111 ein Hilfetelefon für Unnaer Familien freigeschaltet.

Welche Kinder dürfen nach dem 17.03.2020 bis zu den Osterferien betreut werden? Wer sind unentbehrliche Schlüsselpersonen? Infos dazu HIER!

15.03.2020, 11.38 Uhr

Ein Meldebogen für die Inanspruchnahme des Notbetreuungsprogramms ab dem 18.03.2020 liegt noch nicht vor. Sollten Sie als Eltern zum Personenkreis gehören, der in "systemkritischen Berufen" arbeitet UND unabweisbar eine Betreuung benötigen (Betreuung des Kindes über Ehepartner und/oder Verwandte/Bekannte nicht möglich), melden Sie sich bitte umgehend über die Emailadresse: info@schillerschule-unna.de dafür an. Denken Sie bitte daran, dass eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden muss. 

 

15.03.2020, 21.40 Uhr

In einer weiteren Email des Ministeriums für Schule und Weiterbildung wird näher beschrieben, wer zum Personenkreis der systemkritischen Berufe zählt und unter welchen Umständen überhaupt ein Kind die Notbetreuung besuchen darf. Daneben ist beschrieben, wie die Notbetreuung vor Ort (Anzahl Kinder, Räumlichkeiten, ...) organisiert werden muss. Zudem wird klargelegt, dass unsere Kinder Aufgaben bekommen sollen. Die wichtigsten Aussagen sind nachstehend abgedruckt:

 

Jede Schule organisiert diese Notbetreuung für die eigenen Schülerinnen und Schüler. Damit sind alle Schulen mit entsprechenden Jahrgangsstufen für dieses Betreuungsangebot offen zu halten.

Aus Gründen des Infektionsschutzes sind diese Betreuungsgruppen grundsätzlich im bisherigen Klassenverband zu bilden. Ausnahmsweise kann die Betreuung auch jahrgangsbezogen erfolgen. Die einzelne Betreuungsgruppe sollte nur in Ausnahmefällen mehr als fünf Kinder umfassen.  

Durch die allgemeine Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 13.03.2020 sind die Schulräume für eine solche Notbetreuung weiterhin geöffnet.

Die Angebote der Notbetreuung an Schulen gelten insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen.

Darüber hinaus bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers gemäß dieser Leitlinie.

Die Notbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes, wie dieser an der jeweiligen Schule stattfinden würden.

Aufgaben von Schulleitungen und Lehrkräften bei der Notbetreuung

Die Einteilung der Betreuungsgruppen sowie der betreuenden Lehrkräfte obliegt der Schulleitung.

Bei der Einteilung der Lehrkräfte hat die Schulleitung zu beachten, dass Lehrkräfte, die 60 Jahre und älter sind oder aber in Bezug auf das Corona-Virus ein erhöhtes Risiko (z.B. relevante Vorerkrankungen) haben, nicht für die Notbetreuung eingesetzt werden. Schwangere und Lehrerinnen, die sich nach der Entbindung noch im Mutterschutz befinden, dürfen gleichfalls nicht zur Betreuung herangezogen werden.

Lernangebote für die Zeit des Unterrichtsausfalls 

Auch wenn aktuell kein Unterricht stattfindet, sollen die Schulen das Lernen der Schülerinnen und Schüler zunächst bis zu den Osterferien weiter ermöglichen. Lehrerinnen und Lehrer stellen hierzu Lernaufgaben bereit. Die Lernaufgaben sollen so konzipiert werden, dass sie das Lernen der Schülerinnen und Schüler z.B. in Form von Projekten, fachübergreifenden Vorhaben oder Vorbereitungen von Präsentationen unterstützen und an den Unterricht anknüpfen.

Die Schulleitungen stellen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler wissen, welche Aufgaben in häuslicher Arbeit zu erledigen sind. Die Eltern sind in geeigneter Form zu informieren.

Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass mit dem Angebot nicht die Erwartung verbunden wird, der Stundenplan werde in die häusliche Arbeit der Schülerinnen und Schüler verlagert. Es gilt für alle Beteiligten (Lehrkräfte und Eltern), Augenmaß zu bewahren.

16.03.2020, 07.00 Uhr

Download des Formulars für die Notbetreuung: KLICK! Es muss ausgefüllt und beim Arbeitgeber vorgelegt werden.

 

16.03.2020, 17.00 Uhr

Lernaufgaben für unsere Kinder sind online: KLICK! 

UPDATE 16.03.2020, 15:20 Uhr: LERNMATERIAL ONLINE -  KLICK!

17.03.2020, 15.30 Uhr

Lernaufgaben für unsere Kinder stark erweitert: KLICK!  Viele Internet-Links hinzugefügt

 

Wichtiger Hinweis: Die Abfrage für die Notbetreuung der Kinder, deren Eltern in systemkritischen Berufen arbeiten, bezieht sich nur auf die Zeit bis zu den Osterferien. Die Meldungen für den Ganztag in den Osterferien sind hinfällig, da auch hier nur Kinder von Eltern in systemkritischen Berufen betreut werden. Melden Sie dazu Ihr Kind per Mail unter info@schillerschule-unna.de an. Die Notfallbetreuung findet in der Schillerschule (!!!) statt.

  - Betreuung in den Ferien auch nur für Kinder von Eltern in systemkritischen Berufen -  KLICK!

UPDATE 18.03.2020, 15:30 Uhr: LERNMATERIAL ERWEITERT - KLICK!

UPDATE 19.03.2020, 17:20 Uhr: LERNMATERIAL ERWEITERT - Osterbastelei // Tiere des Waldes (Jg. 3/4) 

UPDATE 20.03.2020, 07:50 Uhr: LERNMATERIAL ERWEITERT - Mathematikmaterial Jg. 4 // Tipps zum Mathe-Lernen

UPDATE 20.03.2020, 13:30 Uhr: Der Träger unserer OGS, der evangelische Kirchenkreis Unna, hat uns mitgeteilt, dass der Einzug der Verpflegungskosten für den Monat Juli, aufgrund der Schulschließung w/ des Coronavirus, einmalig ausgesetzt wird. Für die Beiträge der Stadt Unna ist die Kommune verantwortlich. Hier liegen uns noch keine Informationen vor. // Neues Arbeitsmaterial für den Jahrgang 4 eingefügt

UPDATE 20.03.2020, 16:15 Uhr: Schulmail zu Corona (Nr. 8) - Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat. Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung (zu den Notgruppen) erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. ... Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung. In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung im Rahmen der tarifrechtlichen Bestimmungen geleistet. Über den Einsatz der Lehrkräfte für die erweiterte Notbetreuung entscheiden die Schulleitungen. Sie informieren den Lehrerrat über die beabsichtigte Einteilung und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Vorrangig sollen Freiwillige berücksichtigt werden. Lehrkräfte, die sechzig Jahre und älter sind oder in Bezug auf das Corona-Virus ein erhöhtes Risiko (z.B. relevante Vorerkrankungen) haben, dürfen nicht für die Notbetreuung eingesetzt werden. Schwangere und Lehrerinnen, die sich nach der Entbindung noch im Mutterschutz befinden, dürfen gleichfalls nicht zur Betreuung herangezogen werden (vgl. SchulMail Nr. 5). Antragsformular: KLICK!  

UPDATE 22.03.2020, 22:18 Uhr: Lernmaterial für die Klasse 1a und 1b erweitert, weitere Internet-Links eingefügt

UPDATE 23.03.2020, 15:40 Uhr: Weitere Links eingefügt (jetzt auch ein Englisch-Angebot) // Die neue Schulmail ist online (Nr. 9) // Material für die 3b eingefügt (Musik)

UPDATE 24.03.2020, 13:00 Uhr: Lernmaterial für die Jahrgänge 3 und 4 erweitert  // Bilderwand eingefügt: "Wir von der Schillerschule lassen uns nicht unterkriegen!"

UPDATE 25.03.2020, 15:20 Uhr: Lernangebot 3c erweitert // Fotowand erweitert

UPDATE 26.03.2020, 17:20 Uhr: Hilfsangebot der spi eingefügt // Fotowand erweitert

UPDATE 27.03.2020, 14:40 Uhr: Elternbrief von Ministerin Gebauer online // Fotowand erweitert // Material für die 3a erweitert und für die 3b // Die 10. Schulmail der Landesregierung zu Corona ist online.

Auszug: Als Folge der am 22. März 2020 auf Bundes- und Landesebene getroffenen Entscheidungen zu weitreichenden Kontaktverboten sind im Hinblick auf die Notbetreuung neue Fragen entstanden. Vor allem der angemessene Schutz der betreuenden Lehrkräfte ist eine Frage von großer Bedeutung. Daneben geht es um die Pflicht der Schulträger, geeignete und gut gereinigte Räume sowie ausreichendes Hygienematerial zur Verfügung zu stellen.
Schutz des Personals in der Notbetreuung
Vor diesem Hintergrund möchte ich eines klarstellen: Die Gesundheit und Unversehrtheit der betreuenden Lehrkräfte und der weiteren Betreuungskräfte hat oberste Priorität. Das Notbetreuungsangebot, so wichtig es zur Entlastung von unabkömmlichen Personen in den kritischen Infrastrukturen ist, kann nur Bestand haben, wenn wir dies beachten. Gleiches gilt selbstverständlich für den Schutz der betreuten Schülerinnen und Schüler. Für unsere Lageeinschätzung sind die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) handlungsleitend. Um darüber hinaus eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für die aus hygienischer Sicht erforderlichen Schutzmaßnahmen in der Notbetreuung zu gewinnen, haben wir uns zusätzlichen Rat von unabhängigen Hygiene-Experten eingeholt. Auf Basis dieser Expertise sind die folgenden Empfehlungen für die Notbetreuung in den Schulen maßgeblich: 
Gruppengrößen
Aus hygienisch-medizinischer Sicht ist eine Gruppengröße von bis zu fünf Kindern zusammen mit einer Betreuungskraft anzustreben. Abweichungen hiervon nach oben sind situationsbedingt möglich, sollen jedoch schriftlich dokumentiert werden.
Räumliche Anforderungen
Für die vorbezeichnete Gruppengröße soll eine Mindestraumgröße zur Verfügung stehen, die eine Abstandswahrung von 1,5 Metern zulässt. Der Raum sollte gut belüftbar (Fensterlüftung) sein. Leicht zugängliche Handwaschplätze müssen vorhanden sein. Insbesondere Kontaktflächen in den Klassen sind an jedem Betreuungstag gründlich zu reinigen. Eine intakte Sanitäranlage mit Seifenspender, Papierhandtuchspender und Abfalleinwurf ist vorauszusetzen.
Betreuungspersonal
Das Betreuungspersonal sollte keine Symptome einer Atemwegs-Infektion aufweisen und zudem nicht bestimmte Vorerkrankungen haben (z.B. Diabetes mellitus, therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenerkrankungen einschließlich Asthma bronchiale, aktuelle onkologische Erkrankungen sowie chronische onkologische Erkrankungen unter immunsuppressiver Therapie). Ferner sollte das Betreuungspersonal nicht älter als 60 Jahre sein. 
Gruppenzusammensetzung
Die Kinder sollten in der bisherigen Gruppenstruktur (Klassenzugehörigkeit) verbleiben, damit eine Nachverfolgung bei etwaigen Infektionen erleichtert ist. Eine Bündelung auf bestimmte Schulstandorte unter Aufhebung der Gruppenstruktur wird nicht empfohlen.
Betreute Kinder
Auch die betreuten Kinder sollten keine Symptome einer Atemwegs-Infektion aufweisen und zudem im häuslich-familiären Umfeld keine Infektionen haben (z.B. Magen-Darm-Infektionen). Kinder sollten auf Symptome täglich überprüft werden und ggf. nach Hause geschickt werden. Die Kinder sollten zudem – wenn nicht bereits mit ihnen durch Elternhaus oder Schule eingeübt – die wichtigsten Hygieneregeln kennen (z.B. Hustenetikette, richtiges Händewaschen und Naseputzen). Auch mit der Toilettenhygiene sollten die Kinder vertraut sein.
Mundschutz, Einweghandschuhe
Sofern die vorstehenden Punkte beachtet werden, sind insbesondere Mundschutz und Einweghandschuhe nicht zielführend.

UPDATE 28.03.2020, 23:34 Uhr: Softwaredownload und Anleitung für virtuelles Klassenzimmer eingefügt // Fotowand erweitert

UPDATE 29.03.2020, 15:00 Uhr: Möglichkeit Post an die Lehrkräfte zu schicken eingefügt und Auszug aus einem Brief des französischen Bildungsministers eingefügt // Yoga-Links für Eltern eingefügt  // Material für den Jahrgang1 erweitert

UPDATE 30.03.2020, 15:00 Uhr: Die 11. Schulmail der Landesregierung zu Corona ist online Auszug: Vor dem Hintergrund der aktuellen Schulschließungen und des damit verbundenen Unterrichtsausfalls ist in dieser Woche per Erlass an die Schulaufsicht zudem entschieden worden, dass in diesem Schuljahr keine so genannten „Blauen Briefe“ verschickt werden. //  Fotowand erweitert // Ausmalbilder für alle Klassen eingefügt // Material Klasse 3a erweitert

UPDATE 31.03.2020, 21:45 Uhr: Videokonferenzsystem geändert (Server mit viel größerer Bandbreite) // Neue Anleitung online // Fotowand erweitert

 

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