Schulverkehrsplan
der
Schillerschule
In der heutigen Zeit sind unsere Kinder
im zunehmenden Straßenverkehr großen Gefahren ausgesetzt. Umso
wichtiger ist es, ihnen frühzeitig die Möglichkeit zu geben, mit Hilfe eines
vertrauten Erwachsenen Verkehrssituationen einschätzen zu lernen, wichtige
elementare Verkehrsregeln kennen zu lernen und Sicherheit im Verhalten auf der
Straße zu gewinnen. In den ersten sechs Lebensjahren vermitteln Eltern und
Erzieher den Kindern grundlegendes Wissen in puncto Straßenverkehr. Jedoch ist
es meist so, dass die Kinder erst mit dem Schuleintritt
regelmäßig Wege im Straßenverkehr allein bewältigen müssen. Es ist
daher die vorrangige Aufgabe in den ersten Schulwochen, Vorwissen der Kinder zu
erkunden und mit ihnen das richtige Verhalten auf dem Schulweg, beim Überqueren
der Straße mit und ohne Ampel, an Kreuzungen, an Stellen, an denen Autos parken
usw. einzuüben. Kinder können durch ihren noch eingeschränkten Blickwinkel
Gefahrensituationen nicht von allein erkennen, können Geschwindigkeit und Abstände
von Autos noch nicht sicher einschätzen und müssen daher auf Gefahren
hingewiesen werden. Es muss geübt werden, wie man sich in bestimmten
Situationen zu verhalten hat, bevor sie allein solche Situationen bewältigen können.
Dabei ist es besonders wichtig und hilfreich, dass die Polizei einen Teil dieser
Erziehungs- und Übungsarbeit übernimmt. So lernen die Kinder in der Person des
Polizisten einen sicheren, vertrauten Helfer kennen, den sie in
Verkehrssituationen wie auch in anderen Gefahrensituationen vertrauensvoll um
Hilfe bitten können.
Die Verkehrserziehung hat deshalb an unserer Schule einen hohen Stellenwert.
Dieser Schulverkehrsplan soll den
Kolleginnen und Kollegen unserer Schule eine Hilfe bei der Planung und Durchführung
der Verkehrs- und Mobilitätserziehung sein.
Ansprechpartner
für Verkehrserziehung an unserer Schule: Frau
Pattberg
Inhaltsverzeichnis
1 Hinweise zum Schulverkehrsplan
2 Rechtsgrundlagen, Rechts-
und Versicherungsfragen
3
Aufgaben und Ziele
4 Schulstufenspezifische
Schwerpunkte, Methoden und Umfang
5 Schulwegsicherung und Beförderung von Schülerinnen und Schülern
6 Schuleingangsphase
7 Radfahrausbildung in den Klassen 3 und 4
8 Spiel
und Freizeit in der Verkehrswirklichkeit
9 Projekte
und Aktionen zur Verkehrserziehung
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1.
Hinweise zum Schulverkehrsplan
Die Grundschulen des Landes
Nordrhein-Westfalen sind nach dem Rahmenplan zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung
gehalten, im Rahmen des Schulprogramms einen Schulverkehrsplan zu erarbeiten.
Unser Schulverkehrsplan ist eine
Materialsammlung und Orientierungshilfe, Bestandsaufnahme und didaktische
Aufbereitung aller Elemente der Verkehrserziehung (von der Einschulung bis zur
Radfahrprüfung) unserer Schule. Er soll allen Lehrerinnen und Lehrern (auch
fachfremden) eine Hilfe bei der Durchführung der Verkehrserziehung sein. Die
Kolleginnen und Kollegen sollen konkrete Empfehlungen und Hinweise auf Übungsmöglichkeiten
im Schonraum und auf Übungsorte in der Verkehrswirklichkeit bekommen sowie
Vorschläge oder Ratschläge für Medienwahl, -einsatz und -erstellung. Die Kinder sollen Hilfen bekommen für die
sichere Bewältigung ihrer Verkehrswirklichkeit. Deshalb wollen wir die
Verkehrserziehung von den Standortbedingungen unserer Verkehrswirklichkeit
ausgehend betreiben, das heißt von der Art der Verkehrsteilnahme unserer
Schulkinder und unserer Schulbesonderheiten.
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2. Rechtsgrundlagen,
Rechts- und Versicherungsfragen
Verkehrs-
und Mobilitätserziehung in der Schule
- Rahmenvorgaben
Die Verkehrs- und Mobilitätserziehung ist
Aufgabe aller Schulstufen und Schulformen.
Verkehrserziehung ist der Schule als Teil ihres
Unterrichts- und Erziehungsauftrags zugewiesen. Verkehrserziehung ist ein
Beitrag zur Sicherheitserziehung, zur Sozialerziehung, zur Umwelterziehung und
zur Gesundheitserziehung.
Schulstufenspezifische Schwerpunkte, Methoden und Umfang
Verkehrserziehung
als schulische Aufgabe erfordert Themen aus dem
Gegenstandsbereich Verkehr in die Lehr- bzw. Arbeitspläne aufzunehmen. Dafür kommen
zahlreiche Unterrichtsfächer in Betracht.
Über
den Fachunterricht hinaus sollen weitere Formen der Lern- und
Unterrichtsorganisation (z. B. Projekte) praktiziert werden, um fächerübergreifende
Lerninhalte der Verkehrserziehung zu vermitteln.
Die
im Zusammenhang mit der Verkehrserziehung durchgeführten fahrpraktischen Übungen
sind schulische Veranstaltungen. In der Primarstufe ist Verkehrserziehung
weitgehend durch personale Beziehungen und die unmittelbare Verkehrsumgebung der
Schülerinnen und Schüler bestimmt.
In
der Schuleingangsphase (Klasse 1 und 2) sollen etwa 30 Stunden vorgesehen
werden. Weitere 30 Stunden sind nach Ermessen auf die Klassen 3 und 4 zu
verteilen.
Der
inhaltliche Rahmen wird durch die Anforderungen umrissen, die an Schülerinnen
und Schüler als Fußgänger und Radfahrer, bei der Benutzung des Schulbusses
und der öffentlichen Verkehrsmittel sowie als Mitfahrer im privaten
Personenkraftwagen gestellt werden.
Die
Erziehungsberechtigten sind vor Beginn des Radfahrtrainings und der
Radfahrausbildung über Ziel, Organisation und Inhalte des Ausbildungsprogramms
in geeigneter Weise zu informieren, damit sie bei der fahrpraktischen Ausbildung
mitwirken können. Im Verlauf des Radfahrtrainings und der Radfahrausbildung ist
jede Möglichkeit der Zusammenarbeit zu nutzen.
Die
Grundlage der Verkehrserziehung in der Primarstufe ist eine umfassende
psychomotorische Erziehung, die das Bewegungs-, Wahrnehmungs-, Anpassungs- und
Reaktionsvermögen fördert.
Am
Schulanfang steht ein Schulwegtraining, bei dem die Schülerinnen und Schüler
gemeinsam mit Lehrern und Eltern ein sicheres Verhalten auf dem Schulweg üben.
Für die Schulwegsicherung und Beförderung von Schülerinnen und Schülern
werden Orientierungshilfen, die beim Ministerium für Bauen und Verkehr
angefordert werden können, empfohlen. Daneben sind Schulwegpläne, die
Einrichtung von Schüler- oder Elternlotsendiensten und die Beförderung mit dem
Schulbus weitere geeignete Mittel, das Gefährdungspotential für die Schülerinnen
und Schüler zu vermindern.
Ein
Schwerpunkt der Verkehrserziehung in der Primarstufe ist die Radfahrausbildung:
Radfahrtraining
in den Klassen 1 und 2
Viele
Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 und 2 nehmen bereits am Straßenverkehr
teil. Vermehrt wird auch für den Schulweg das Fahrrad benutzt. Von daher ist
das Radfahrtraining in den Klassen 1 und 2 Teil der Verkehrserziehung. Gemäß
Beschluss der Schulkonferenz dürfen unsere Schillerschulkinder aber erst nach
Ablegen der Radfahrprüfung den Schulweg allein mit dem Rad zurücklegen. Vorher
ist die Begleitung durch Eltern verpflichtend.
Das
Radfahrtraining soll nicht die Teilnahme der Kinder am Verkehr verstärken,
sondern zu einer Verbesserung ihres Verkehrsverhaltens beitragen und sie durch
motorische Übungen sicherer im Umgang mit dem Rad machen.
Die
Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, die ihrem Entwicklungsstand
entsprechenden Fertigkeiten im Umgang mit dem Fahrrad zu entwickeln und ihr
Umfeld bewusst wahrzunehmen, um sich sicher darin zu bewegen.
Dazu dienen auch vielfältige Angebote aus dem Inhaltsbereich "Gleiten,
Rollen, Fahren" des Lehrplans Sport. Die Schillerschule bietet ihren
Kindern zahlreiche Bewegungsmöglichkeiten mit Fahrzeugen unterschiedlichster
Art (Kett Cars, Roller, Wave Boards, ...) an. Darin sehen wir eine Möglichkeit,
Konzentration, Gleichgewicht und Rücksichtnahme auf andere zu schulen.
Radfahrausbildung
in den Klassen 3 und 4
In
den Klassen 3 und 4 erfolgt im Rahmen des Sachunterrichts eine systematische
Radfahrausbildung, die mit einer Lernzielkontrolle abschließt. Für die
fahrpraktischen Übungen sind mindestens vier Doppelstunden vorzusehen.
(Quelle:
BASS, Ritterbach Verlag GmbH)
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3.
Aufgaben
und Ziele
Schülerinnen
und Schüler nehmen - mit zunehmendem Alter umso intensiver und differenzierter
- am Verkehrsgeschehen teil. Daher müssen wir es uns zur Aufgabe machen,
verkehrsspezifische Kenntnisse zu vermitteln und die für reflektierte
Mitverantwortung in der Verkehrswirklichkeit erforderlichen Fähigkeiten und
Haltungen zu fördern. Verkehrserziehung beschränkt sich nicht nur auf das
Verhalten von Schülerinnen und Schülern und auf ihre Anpassung an bestehende
Verkehrsverhältnisse; sie schließt vielmehr auch die kritische
Auseinandersetzung mit Erscheinungen, Bedingungen und Folgen des
gegenwärtigen
Verkehrs und seiner künftigen Gestaltung ein.
Unsere Verkehrserziehung leistet insofern Beiträge gleichermaßen zur
Sicherheitserziehung, Sozialerziehung, Umwelterziehung und Gesundheitserziehung.
Verkehrserziehung
als Beitrag zur Sicherheitserziehung
Sicherheitserziehung
umfasst alle pädagogischen Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche in die Lage
versetzen, mit Gefahren in ihrer Lebensumwelt umzugehen und sich für Unfallverhütung
einzusetzen. Aufgabe
der schulischen Verkehrserziehung
als Sicherheitserziehung ist es daher, Schülerinnen und Schülern alle
jene Qualifikationen zu vermitteln, die sie für ein sicherheitsbewusstes
Verhalten im Straßenverkehr benötigen. Um sicherheitsbewusst handeln zu können,
müssen Schülerinnen und Schüler motiviert und befähigt werden, Gefahren im
Straßenverkehr zu erkennen und zu beurteilen, zu bewältigen oder zu meiden
sowie sich nach Verkehrsunfällen angemessen zu verhalten. Dies geschieht u.a.
durch Erwerb von Erfahrungen in Übungssituationen, Anwenden von Regeln, Förderung
der Psychomotorik und des Reaktionsversmögens sowie durch Aufbau eines
flexiblen, situationsbezogenen und vorausschauenden Verhaltens.
Verkehrserziehung
als Beitrag zur Sozialerziehung
Schülerinnen
und Schüler erleben häufig das vermeintliche Recht des Stärkeren im Verkehr,
rücksichtsloses und aggressives Verhalten auf der Straße und die Dominanz
motorisierter Verkehrsteilnehmer. Die Schülerinnen und Schüler sollen die
Teilnahme am Straßenverkehr jedoch als ein auf Partnerschaft gerichtetes
soziales Handeln verstehen lernen. Soziales Miteinander im Verkehr kann nicht
auf das Befolgen von ,,Verkehrsregeln" reduziert werden,
es
erfordert vielmehr situationsorientiertes flexibles Verhalten, Mitverantwortung,
Rücksichtnahme und Verzicht auf Vorrechte sowie die Antizipation der Handlungen
anderer (siehe auch oben).
Auch
die Kenntnis psychischer Faktoren bei der Teilnahme am Straßenverkehr ist
wichtig. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich u.a. mit Aggression, Stress,
Raserei, Drängelei, Regelverletzungen und Rücksichtslosigkeit
auseinandersetzen. Ziel der Verkehrserziehung als
Sozialerziehung
ist es, dass sich Schülerinnen und Schüler mitverantwortlich und rücksichtsvoll
verhalten und auf diese Weise auch zu einer Humanisierung des Straßenverkehrs
beitragen.
Verkehrserziehung
als Beitrag zur Umwelterziehung
Wegen
der Bedeutung von Umweltfragen und eines veränderten Umweltbewusstseins bei Schülerinnen
und Schülern muss die Schule die Thematik ,,Umwelt und Verkehr"
aufgreifen. Die Schülerinnen und Schüler sollen verschiedene Faktoren von
Umweltbelastungen und
-zerstörungen
durch den Verkehr kennen, sie sollen sich mit ihrem eigenen Verhalten und dem
der Erwachsenen als Verkehrsteilnehmer kritisch auseinandersetzen und
Alternativen zum bestehenden Verkehrsverhalten und zur Verkehrsgestaltung
entwickeln. Dies bedeutet zum Beispiel, begründete Entscheidungen bei der Wahl
der Verkehrsmittel zu treffen, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu nutzen,
konkrete Vorschläge zur Gestaltung der Verkehrssituation im unmittelbaren Wohn-
und Schulumfeld zu machen und Fragen der Verkehrsplanung und der Verkehrspolitik
zu erörtern.
Seit einigen Jahren nehmen die Schillerschulkinder daher an der
Kindermeilen-Aktion teil. Sie lernen dabei, sich ihrer Mobilität bzw. ihres
Mobilitätsvermögens bewusst zu werden.
Verkehrserziehung
als Beitrag zur Gesundheitserziehung
Gesundheitserziehung
zielt generell auf eine gesundheitsbewusste Lebensführung von Schülerinnen und
Schülern. In Teilbereichen ergeben sich Berührungspunkte zwischen
Gesundheitserziehung und Verkehrserziehung, z. B. Lärm- und Stressvermeidung im
Straßenverkehr, Stressbewältigung,
Schulweg ohne Auto- oder Radfahren als Bewegungstraining.
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4.
Schulstufenspezifische
Schwerpunkte, Methoden und Umfang
In
der Grundschule ist Verkehrserziehung weitgehend durch personale
Beziehungen und die unmittelbare Verkehrsumgebung der Schülerinnen und Schüler
bestimmt. Der inhaltliche Rahmen wird durch die Anforderungen umrissen, die an
Schülerinnen und Schüler als Fußgänger
und Radfahrer, bei der Benutzung des Schulbusses und der öffentlichen
Verkehrsmittel sowie als Mitfahrer im privaten Pkw gestellt werden. Die
Grundlage der Verkehrserziehung im Primarbereich ist eine umfassende
psychomotorische Erziehung, die das Bewegungs-, Wahrnehmungs-, Anpassungs- und
Reaktionsvermögen fördert. Am Schulanfang steht ein Schulwegtraining, bei dem
die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit Lehrern und Eltern ein sicheres
Verhalten auf dem Schulweg üben. Ein Schwerpunkt der Verkehrserziehung im
Primarbereich ist die Radfahrausbildung. Neben dem Unterricht in der Klasse -
besonders im Sachunterricht und im Sport - sind u. a. folgende Formen der Lern-
und Unterrichtsorganisation möglich: Übungen zur Wahrnehmung und Motorik,
Verkehrsbeobachtung, Besichtigung und Erkundung, Besuch von/bei Fachleuten,
Fahrrad-Parcours, Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Lernorte sind
folglich Klassenraum, Sportstätten, Schulhof, Jugendverkehrsschule und
besonders auch die realen Verkehrssituationen im Umfeld von Schule und Wohnung.
Die Verkehrserziehung im Primarbereich benötigt die Zusammenarbeit mit Eltern
und Polizei.
In der Schuleingangsphase (Klassen 1 und
2) sollen etwa 30 Stunden Verkehrserziehung , in den Jahrgangsstufen 3 und 4
etwa 15 Stunden Verkehrserziehung pro Jahr vorgesehen werden.
In
der Grundschule sind neben der psychomotorischen Erziehung zur
Verbesserung des Bewegungs- und Wahrnehmungsvermögens Schwerpunkte der
Verkehrserziehung das Schulwegtraining, das Radfahrtraining und die
Radfahrausbildung. Der Unterricht schließt häufige Erkundungen im schulischen
Umfeld ein. Dabei sollten Erziehungsberechtigte und die Polizei mitwirken.
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5. Schulwegsicherung und Beförderung von Schülerinnen und Schülern
Für
die Schulwegsicherung und Beförderung von Schülerinnen und Schülern gilt der
Gemeinsame Runderlass vom 18. 8. 1994.
Die
Richtlinien der Grundschule verpflichten darüber hinaus zur Erstellung von
Schulverkehrsplänen als Teil des Schulprogramms.
Der
zuständige Bezirksbeamte der Polizei für die Schillerschule Massen, Herr
Horstmann, sichert den Schulweg unserer Kinder besonders zum Schulbeginn
im Eingangsbereich der Schule am Massener
Hellweg.
Darüber
hinaus hat die Schillerschule eine Übersicht zu allen Straßen, Kreuzungen und
Schulwegen erstellt und mit kleinen Informationstexten versehen (http://www.schillerschule-unna.de/swegeplan.htm).
Dieser "Schulwegeplan" soll helfen, den Weg zur Schule aber auch
Unternehmungen am Nachmittag nach der Unterrichtszeit sicherer zu
gestalten.
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6. Schuleingangsphase
Schwerpunktmäßig
werden die Schulanfänger in den ersten Wochen richtiges Verhalten auf dem
Schulweg kennen lernen und mit Unterstützung von Eltern und Polizei einüben.
Dazu sollen in den ersten Wochen der Schulzeit auch Begehungen des Schulbezirks
mit den ersten Klassen stattfinden.
o
Gliederung der Straße (Gehweg, Bordsteinkante, Fahrbahn)
Überqueren der Fahrbahn mit
ausgestreckter Hand
o
Die Polizei übt mit den Schulanfängern
o
Unterrichtsgänge im Schulbezirk (Lehrer/in u. Polizist.)
Terminabsprache erfolgt zum
Schuljahresbeginn mit dem Verkehrsberater der Polizei. Die Kreispolizeibehörde Unna kommt
zum Schuljahresbeginn in unsere Schule (Terminplan beachten!)
Übungen in den ersten Schulwochen (auch in
Zusammenarbeit mit den Eltern)
·
Erarbeitung eines kindgemäßen Schulwegplans mit den
Gefahrenpunkten, Überwegen, etc. (siehe oben)
·
Auf dem Gehweg innen gehen, nicht außen am
Bordstein, wo die Fahrzeuge gefährlich nahe sind
·
Am Bordstein stehen bleiben
·
Überqueren der Straße
·
Überqueren der Straße zwischen parkenden
Autos
·
Überqueren der Straße am Zebrastreifen
·
Überqueren der Straße an der Ampel
·
Abgehen einiger Schulwege
·
Den Schulweg alleine oder mit Freunden zurücklegen
·
Notrufnummern
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7. Radfahrausbildung in den Klassen 3 und 4
In
den Klassen 3 und 4 erfolgt im Rahmen des Sachunterrichts eine systematische
Radfahrausbildung, die mit einer Prüfung abschließt. Theorie und Praxis sind
eng aufeinander zu beziehen. Dies ist insbesondere dann sicherzustellen, wenn
die theoretische Ausbildung durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer und
die Fahrpraxisausbildung unter Beteiligung der Verkehrssicherheitsberaterinnen
und -berater der Polizei erfolgt. Für die fahrpraktischen Übungen sind
mindestens vier Doppelstunden vorzusehen. Zwischen den einzelnen Übungsstunden
ist ein hinreichender Zeitraum für die theoretische Vorbereitung der Schülerinnen
und Schüler in der Klasse einzuplanen. Übungen und Prüfungen im öffentlichen
Verkehrsraum sollten in Zusammenarbeit mit der Polizei stattfinden. Dabei muss
sichergestellt sein, dass eine Haftpflichtversicherung für die teilnehmenden
Schülerinnen und Schüler durch den Schulträger gemäß § l Abs. 3
Schulfinanzgesetz abgeschlossen
ist, um die Ansprüche schulfremder Personen bei Sach- und Personenschäden
auszugleichen. Die Erziehungsberechtigten sind vor Beginn der Radfahrausbildung
über Ziele, Organisation und Inhalte des Ausbildungsprogramms in geeigneter
Weise zu informieren, damit sie aktiv und verantwortungsvoll bei der
fahrpraktischen Ausbildung, insbesondere in der Verkehrswirklichkeit, mitwirken
können. Im Verlauf des Lehrgangs ist jede Möglichkeit der Zusammenarbeit zu
nutzen. Die Radfahrausbildung wird kompakt,
projekthaft und fächerübergreifend im 4. Schuljahr durchgeführt. Theoretische
Teilbereiche (Umwelt, Verkehrszeichen, verkehrssicheres Fahrrad) sowie
motorische Übungen auf dem Schulhof können bereits zum Ende der Klasse 3
angesetzt werden. Bei den praktischen Übungen im Schonraum und im Straßenverkehr
ist die Unterstützung von Eltern notwendige Voraussetzung. Die Polizei unterstützt
die Ausbildung in gefährlichen Bereichen und bei der praktischen Prüfung.
Zeitplanung: Die Ausbildungs- und Prüfungstermine
werden der Schule durch die Kreispolizeibehörde, Kommissariat Vorbeugung
mitgeteilt. Die erste Übungseinheit muss vorab von der Schule
(Klassenlehrer/-in) durchgeführt werden. Die weiteren Übungseinheiten werden
von der Polizei (prakt. Übungen im Straßenverkehr) unter Mithilfe der Eltern
durchgeführt. Die theoretische Unterweisung erfolgt durch den/die
Klassenlehrer/-in.
Elternhinweise: Die Verantwortung der
Eltern für die Radfahrausbildung wollen wir als Schule immer deutlich
herausstellen. Die Radfahrausbildung ist ein Hilfsangebot an das Elternhaus und
ist eine schulische Veranstaltung mit Polizeiunterstützung zur „Bewältigung
der Lebenswirklichkeit“. Dabei wollen wir Kenntnisse über die
Ausbildungsinhalte und Sicherheitsaspekte vermitteln (Helm, Rad, Organisation
des Unterrichts: Schonraum, Verkehrswirklichkeit, disziplinierter Ablauf), die
Kenntnis der Prüfstrecke und das Bewertungsschema vermitteln und in praktischen
Übungen eintrainieren.
Zur Vorbereitung der Radfahrausbildung sollte rechtzeitig eine Förderung
der motorischen Sicherheit erfolgen.
Übungen
im Schonraum (Schulhof):
·
Übungen zum Auf- und Absteigen (von rechts)
·
Schieben des Fahrrads
·
Einhalten der Fahrspur, Bremsübungen
·
Langsam fahren
·
Slalom- und Kurvenfahren
·
Vorbeifahren an Hindernissen
·
Einhändig fahren
Erarbeitung von theoretischen Kenntnissen
·
Verkehrswirklichkeit und ihre Gestaltungsfaktoren
·
Schätzen von Entfernungen und
Geschwindigkeiten
·
Betriebs- und Verkehrssicherheit des
Fahrrades
·
Das verkehrssichere Fahrrad – Wartung und
Pflege
·
Funktionen der einzelnen Teile
·
Der Verkehrsraum des Radfahrers
(Verkehrsregeln und Verkehrszeichen)
·
Das Erkennen von Gefahren
·
Das Fahrrad als Transportmittel, seine
Verwendung als Spiel- und Sportgerät
Radfahrausbildung in Klasse 4
Übungen in Schonräumen und in der Verkehrswirklichkeit
Der Theorie-Teil wird durch den Lehrer
erteilt, der Praxis-Teil durch den Polizeibeamten und durch den Lehrer.
·
Fahrbahnbenutzung:
Ausfahren aus Grundstücken; Anfahren vom Fahrbahnrand; Rechtsfahren; Spur
halten; Abstandhalten; Anhalten; Radwegbenutzung, Verlassen des Radweges
·
Besonderheiten auf der
Fahrbahn: Verhalten am Zebrastreifen/Fußgängerüberweg; Vorbeifahren an
Hindernissen und geparkten Fahrzeugen; Verhalten bei vorgeschriebener
Fahrtrichtung, Leitlinien und Fahrbahnmarkierungen; Verhalten in Einbahnstraßen
·
Vorfahrt: Verhalten an
Kreuzungen mit Vorfahrtsregelung „rechts vor links“; Verhalten an Einmündungen
und Kreuzungen mit vorfahrtsregelnden Zeichen; Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen
mit Ampelanlagen/Lichtzeichenanlagen und mehreren Fahrspuren für verschiedene
Richtungen
·
Linksabbiegen: Übungen
im öffentlichen Verkehrsraum; Übungen zum indirekten Abbiegen, alternatives
Abbiegen
·
Grundlagen: Ausstattung
des Fahrrades, Anfahren und Bremsen, Benutzung von Wegen, Verhalten an
Verkehrsregelungsanlagen
·
Vorfahrt: Vorbeifahren
an Fahrzeugen und Hindernissen, Vorfahrt auf Radwegen, Regelungen durch
Verkehrsampeln und Zeichen, rechts vor links
·
Linksabbiegen: direktes
Linksabbiegen, alternatives oder indirektes Abbiegen
·
Im Straßenverkehr:
Vorbereitung der Ausfahrt, Umsetzen der bisherigen Übungen in einer
Alltagsfahrt, Sonderregelungen
Kollegiale Zusammenarbeit:
Die beteiligten Kolleginnen und Kollegen sollten sich im Hinblick auf die
Materialien und Übungsorte der Lern- und Übungseinheiten abstimmen (z.B.
Schulhofbenutzung) und wochenweise Terminpläne festlegen.
Fächerübergreifende Planung:
Da die im Lehrplan für den Sachunterricht vorgesehenen Stunden nicht
ausreichen, soll dieser Themenbereich fächerübergreifend auch in anderen Fächern
mit eingeplant werden. Hierzu bieten sich an:
Kunst (z.B.
Lern- und Kartenspiele zu Verkehrszeichen herstellen).
Sport (praktische
Übungen zu Gleichgewicht/Wahrnehmung/Geschicklichkeit) - siehe auch oben
Musik
(Lieder zur Verkehrserziehung, z.B. Schulweg-Hitpararde von R. Zuckowski)
Deutsch (Texte
zum Fahrrad lesen, Gedichte, Textproduktionen/Anweisungen,
Vorgangsbeschreibungen erstellen, Fachtermini rechtschriftlich sichern)
Förderunterricht
(Übungen, Entspannungsübungen, mentales Training)
Sachunterricht (Kenntnis
der wichtigsten Verkehrszeichen für Radfahrer und Fußgänger)
Radfahrprüfung
Die Radfahrausbildung schließt mit einer
theoretischen und einer praktischen Lernzielkontrolle unter Beteiligung der
Polizei und helfender Eltern ab. Die Eltern der Kinder werden noch einmal
schriftlich darauf hingewiesen, dass die bestandene Prüfung kein „Führerschein“
ist, sondern nur die Grundlage für weitere Übungen der Eltern mit ihren
Kindern. Die Kinder erhalten eine Bescheinigung über die bestandene
Radfahrausbildung.
Die erfolgreiche Teilnahme wird im Zeugnis
vermerkt.
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8. Spiel
und Freizeit in der Verkehrswirklichkeit
·
Fahrradausflug zum Schwimmbad
(Vorbereitung beachten!!)
·
Fahrradausflug zum Schuljahrsabschluss
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Angedacht sind für die Zukunft auch
weiterführende Aktionen:
9. Projekte
und Aktionen zur Verkehrserziehung
·
Verkehrssicherheitstage (Stadt Unna)
besuchen
·
ADAC – Fahrradturnier „Wer ist Meister
auf zwei Rädern?“
Letzte
Änderung: 07.02.2011