Schulverkehrsplan der  Schillerschule

In der heutigen Zeit sind unsere Kinder  im zunehmenden Straßenverkehr großen Gefahren ausgesetzt. Umso wichtiger ist es, ihnen frühzeitig die Möglichkeit zu geben, mit Hilfe eines vertrauten Erwachsenen Verkehrssituationen einschätzen zu lernen, wichtige elementare Verkehrsregeln kennen zu lernen und Sicherheit im Verhalten auf der Straße zu gewinnen. In den ersten sechs Lebensjahren vermitteln Eltern und Erzieher den Kindern grundlegendes Wissen in puncto Straßenverkehr. Jedoch ist es meist so, dass die Kinder erst mit dem Schuleintritt  regelmäßig Wege im Straßenverkehr allein bewältigen müssen. Es ist daher die vorrangige Aufgabe in den ersten Schulwochen, Vorwissen der Kinder zu erkunden und mit ihnen das richtige Verhalten auf dem Schulweg, beim Überqueren der Straße mit und ohne Ampel, an Kreuzungen, an Stellen, an denen Autos parken usw. einzuüben. Kinder können durch ihren noch eingeschränkten Blickwinkel Gefahrensituationen nicht von allein erkennen, können Geschwindigkeit und Abstände von Autos noch nicht sicher einschätzen und müssen daher auf Gefahren hingewiesen werden. Es muss geübt werden, wie man sich in bestimmten Situationen zu verhalten hat, bevor sie allein solche Situationen bewältigen können. Dabei ist es besonders wichtig und hilfreich, dass die Polizei einen Teil dieser Erziehungs- und Übungsarbeit übernimmt. So lernen die Kinder in der Person des Polizisten einen sicheren, vertrauten Helfer kennen, den sie in Verkehrssituationen wie auch in anderen Gefahrensituationen vertrauensvoll um Hilfe bitten können.

Die Verkehrserziehung hat deshalb an unserer Schule einen hohen Stellenwert.

Dieser Schulverkehrsplan soll den Kolleginnen und Kollegen unserer Schule eine Hilfe bei der Planung und Durchführung der Verkehrs- und Mobilitätserziehung sein.

Ansprechpartner für Verkehrserziehung an unserer Schule: Frau Pattberg  

Inhaltsverzeichnis                                                                                              

1   Hinweise zum Schulverkehrsplan

2   Rechtsgrundlagen, Rechts- und Versicherungsfragen

3   Aufgaben und Ziele

4   Schulstufenspezifische Schwerpunkte, Methoden und Umfang  

5   Schulwegsicherung und Beförderung von Schülerinnen und Schülern

6   Schuleingangsphase

7    Radfahrausbildung in den Klassen 3 und 4  

8    Spiel und Freizeit in der Verkehrswirklichkeit

9     Projekte und Aktionen zur Verkehrserziehung   

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1. Hinweise zum Schulverkehrsplan

Die Grundschulen des Landes Nordrhein-Westfalen sind nach dem Rahmenplan zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung gehalten, im Rahmen des Schulprogramms einen Schulverkehrsplan zu erarbeiten. Unser Schulverkehrsplan ist eine Materialsammlung und Orientierungshilfe, Bestandsaufnahme und didaktische Aufbereitung aller Elemente der Verkehrserziehung (von der Einschulung bis zur Radfahrprüfung) unserer Schule. Er soll allen Lehrerinnen und Lehrern (auch fachfremden) eine Hilfe bei der Durchführung der Verkehrserziehung sein. Die Kolleginnen und Kollegen sollen konkrete Empfehlungen und Hinweise auf Übungsmöglichkeiten im Schonraum und auf Übungsorte in der Verkehrswirklichkeit bekommen sowie Vorschläge oder Ratschläge für Medienwahl, -einsatz und -erstellung. Die Kinder sollen Hilfen bekommen für die sichere Bewältigung ihrer Verkehrswirklichkeit. Deshalb wollen wir die Verkehrserziehung von den Standortbedingungen unserer Verkehrswirklichkeit ausgehend betreiben, das heißt von der Art der Verkehrsteilnahme unserer Schulkinder und unserer Schulbesonderheiten.    

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2. Rechtsgrundlagen, Rechts- und Versicherungsfragen  

Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Schule - Rahmenvorgaben 
Die Verkehrs- und Mobilitätserziehung ist Aufgabe aller Schulstufen und Schulformen.
Verkehrserziehung ist der Schule als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags zugewiesen. Verkehrserziehung ist ein Beitrag zur Sicherheitserziehung, zur Sozialerziehung, zur Umwelterziehung und zur Gesundheitserziehung.

Schulstufenspezifische Schwerpunkte, Methoden und Umfang 
Verkehrserziehung als schulische Aufgabe erfordert Themen aus dem Gegenstandsbereich Verkehr in die Lehr- bzw. Arbeitspläne aufzunehmen. Dafür kommen zahlreiche Unterrichtsfächer in Betracht.
Über den Fachunterricht hinaus sollen weitere Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation (z. B. Projekte) praktiziert werden, um fächerübergreifende Lerninhalte der Verkehrserziehung zu vermitteln. Die im Zusammenhang mit der Verkehrserziehung durchgeführten fahrpraktischen Übungen sind schulische Veranstaltungen. In der Primarstufe ist Verkehrserziehung weitgehend durch personale Beziehungen und die unmittelbare Verkehrsumgebung der Schülerinnen und Schüler bestimmt.
In der Schuleingangsphase (Klasse 1 und 2) sollen etwa 30 Stunden vorgesehen werden. Weitere 30 Stunden sind nach Ermessen auf die Klassen 3 und 4 zu verteilen.
Der inhaltliche Rahmen wird durch die Anforderungen umrissen, die an Schülerinnen und Schüler als Fußgänger und Radfahrer, bei der Benutzung des Schulbusses und der öffentlichen Verkehrsmittel sowie als Mitfahrer im privaten Personenkraftwagen gestellt werden.
Die Erziehungsberechtigten sind vor Beginn des Radfahrtrainings und der Radfahrausbildung über Ziel, Organisation und Inhalte des Ausbildungsprogramms in geeigneter Weise zu informieren, damit sie bei der fahrpraktischen Ausbildung mitwirken können. Im Verlauf des Radfahrtrainings und der Radfahrausbildung ist jede Möglichkeit der Zusammenarbeit zu nutzen.
Die Grundlage der Verkehrserziehung in der Primarstufe ist eine umfassende psychomotorische Erziehung, die das Bewegungs-, Wahrnehmungs-, Anpassungs- und Reaktionsvermögen fördert.
Am Schulanfang steht ein Schulwegtraining, bei dem die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit Lehrern und Eltern ein sicheres Verhalten auf dem Schulweg üben. Für die Schulwegsicherung und Beförderung von Schülerinnen und Schülern werden Orientierungshilfen, die beim Ministerium für Bauen und Verkehr angefordert werden können, empfohlen. Daneben sind Schulwegpläne, die Einrichtung von Schüler- oder Elternlotsendiensten und die Beförderung mit dem Schulbus weitere geeignete Mittel, das Gefährdungspotential für die Schülerinnen und Schüler zu vermindern.
Ein Schwerpunkt der Verkehrserziehung in der Primarstufe ist die Radfahrausbildung:

Radfahrtraining in den Klassen 1 und 2
Viele Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 und 2 nehmen bereits am Straßenverkehr teil. Vermehrt wird auch für den Schulweg das Fahrrad benutzt. Von daher ist das Radfahrtraining in den Klassen 1 und 2 Teil der Verkehrserziehung. Gemäß Beschluss der Schulkonferenz dürfen unsere Schillerschulkinder aber erst nach Ablegen der Radfahrprüfung den Schulweg allein mit dem Rad zurücklegen. Vorher ist die Begleitung durch Eltern verpflichtend.
Das Radfahrtraining soll nicht die Teilnahme der Kinder am Verkehr verstärken, sondern zu einer Verbesserung ihres Verkehrsverhaltens beitragen und sie durch motorische Übungen sicherer im Umgang mit dem Rad machen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, die ihrem Entwicklungsstand entsprechenden Fertigkeiten im Umgang mit dem Fahrrad zu entwickeln und ihr Umfeld bewusst wahrzunehmen, um sich sicher darin zu bewegen.  
Dazu dienen auch vielfältige Angebote aus dem Inhaltsbereich "Gleiten, Rollen, Fahren" des Lehrplans Sport. Die Schillerschule bietet ihren Kindern zahlreiche Bewegungsmöglichkeiten mit Fahrzeugen unterschiedlichster Art (Kett Cars, Roller, Wave Boards, ...) an. Darin sehen wir eine Möglichkeit, Konzentration, Gleichgewicht und Rücksichtnahme auf andere zu schulen.

Radfahrausbildung in den Klassen 3 und 4
In den Klassen 3 und 4 erfolgt im Rahmen des Sachunterrichts eine systematische Radfahrausbildung, die mit einer Lernzielkontrolle abschließt. Für die fahrpraktischen Übungen sind mindestens vier Doppelstunden vorzusehen. (Quelle: BASS, Ritterbach Verlag GmbH)  

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 3. Aufgaben und Ziele  

Schülerinnen und Schüler nehmen - mit zunehmendem Alter umso intensiver und differenzierter - am Verkehrsgeschehen teil. Daher müssen wir es uns zur Aufgabe machen, verkehrsspezifische Kenntnisse zu vermitteln und die für reflektierte Mitverantwortung in der Verkehrswirklichkeit erforderlichen Fähigkeiten und Haltungen zu fördern. Verkehrserziehung beschränkt sich nicht nur auf das Verhalten von Schülerinnen und Schülern und auf ihre Anpassung an bestehende Verkehrsverhältnisse; sie schließt vielmehr auch die kritische Auseinandersetzung mit Erscheinungen, Bedingungen und Folgen des gegenwärtigen Verkehrs und seiner künftigen Gestaltung ein. Unsere Verkehrserziehung leistet insofern Beiträge gleichermaßen zur Sicherheitserziehung, Sozialerziehung, Umwelterziehung und Gesundheitserziehung.

Verkehrserziehung als Beitrag zur Sicherheitserziehung  
Sicherheitserziehung umfasst alle pädagogischen Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche in die Lage versetzen, mit Gefahren in ihrer Lebensumwelt umzugehen und sich für Unfallverhütung   einzusetzen.   Aufgabe  der schulischen   Verkehrserziehung  als Sicherheitserziehung ist es daher, Schülerinnen und Schülern alle jene Qualifikationen zu vermitteln, die sie für ein sicherheitsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr benötigen. Um sicherheitsbewusst handeln zu können, müssen Schülerinnen und Schüler motiviert und befähigt werden, Gefahren im Straßenverkehr zu erkennen und zu beurteilen, zu bewältigen oder zu meiden sowie sich nach Verkehrsunfällen angemessen zu verhalten. Dies geschieht u.a. durch Erwerb von Erfahrungen in Übungssituationen, Anwenden von Regeln, Förderung der Psychomotorik und des Reaktionsversmögens sowie durch Aufbau eines flexiblen, situationsbezogenen und vorausschauenden Verhaltens.

Verkehrserziehung als Beitrag zur Sozialerziehung
Schülerinnen und Schüler erleben häufig das vermeintliche Recht des Stärkeren im Verkehr, rücksichtsloses und aggressives Verhalten auf der Straße und die Dominanz motorisierter Verkehrsteilnehmer. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Teilnahme am Straßenverkehr jedoch als ein auf Partnerschaft gerichtetes soziales Handeln verstehen lernen. Soziales Miteinander im Verkehr kann nicht auf das Befolgen von ,,Verkehrsregeln" reduziert werden, es erfordert vielmehr situationsorientiertes flexibles Verhalten, Mitverantwortung, Rücksichtnahme und Verzicht auf Vorrechte sowie die Antizipation der Handlungen anderer (siehe auch oben).
Auch die Kenntnis psychischer Faktoren bei der Teilnahme am Straßenverkehr ist wichtig. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich u.a. mit Aggression, Stress, Raserei, Drängelei, Regelverletzungen und Rücksichtslosigkeit auseinandersetzen. Ziel der Verkehrserziehung als Sozialerziehung ist es, dass sich Schülerinnen und Schüler mitverantwortlich und rücksichtsvoll verhalten und auf diese Weise auch zu einer Humanisierung des Straßenverkehrs beitragen.

Verkehrserziehung als Beitrag zur Umwelterziehung
Wegen der Bedeutung von Umweltfragen und eines veränderten Umweltbewusstseins bei Schülerinnen und Schülern muss die Schule die Thematik ,,Umwelt und Verkehr" aufgreifen. Die Schülerinnen und Schüler sollen verschiedene Faktoren von Umweltbelastungen und -zerstörungen durch den Verkehr kennen, sie sollen sich mit ihrem eigenen Verhalten und dem der Erwachsenen als Verkehrsteilnehmer kritisch auseinandersetzen und Alternativen zum bestehenden Verkehrsverhalten und zur Verkehrsgestaltung entwickeln. Dies bedeutet zum Beispiel, begründete Entscheidungen bei der Wahl der Verkehrsmittel zu treffen, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu nutzen, konkrete Vorschläge zur Gestaltung der Verkehrssituation im unmittelbaren Wohn- und Schulumfeld zu machen und Fragen der Verkehrsplanung und der Verkehrspolitik zu erörtern. Seit einigen Jahren nehmen die Schillerschulkinder daher an der Kindermeilen-Aktion teil. Sie lernen dabei, sich ihrer Mobilität bzw. ihres Mobilitätsvermögens bewusst zu werden.

Verkehrserziehung als Beitrag zur Gesundheitserziehung
Gesundheitserziehung zielt generell auf eine gesundheitsbewusste Lebensführung von Schülerinnen und Schülern. In Teilbereichen ergeben sich Berührungspunkte zwischen Gesundheitserziehung und Verkehrserziehung, z. B. Lärm- und Stressvermeidung im Straßenverkehr,  Stressbewältigung, Schulweg ohne Auto- oder Radfahren als Bewegungstraining.  

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4.  Schulstufenspezifische Schwerpunkte, Methoden und Umfang

In der Grundschule ist Verkehrserziehung weitgehend durch personale Beziehungen und die unmittelbare Verkehrsumgebung der Schülerinnen und Schüler bestimmt. Der inhaltliche Rahmen wird durch die Anforderungen umrissen, die an Schülerinnen und Schüler als Fußgänger und Radfahrer, bei der Benutzung des Schulbusses und der öffentlichen Verkehrsmittel sowie als Mitfahrer im privaten Pkw gestellt werden. Die Grundlage der Verkehrserziehung im Primarbereich ist eine umfassende psychomotorische Erziehung, die das Bewegungs-, Wahrnehmungs-, Anpassungs- und Reaktionsvermögen fördert. Am Schulanfang steht ein Schulwegtraining, bei dem die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit Lehrern und Eltern ein sicheres Verhalten auf dem Schulweg üben. Ein Schwerpunkt der Verkehrserziehung im Primarbereich ist die Radfahrausbildung. Neben dem Unterricht in der Klasse - besonders im Sachunterricht und im Sport - sind u. a. folgende Formen der Lern- und Unterrichtsorganisation möglich: Übungen zur Wahrnehmung und Motorik, Verkehrsbeobachtung, Besichtigung und Erkundung, Besuch von/bei Fachleuten, Fahrrad-Parcours, Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Lernorte sind folglich Klassenraum, Sportstätten, Schulhof, Jugendverkehrsschule und besonders auch die realen Verkehrssituationen im Umfeld von Schule und Wohnung. Die Verkehrserziehung im Primarbereich benötigt die Zusammenarbeit mit Eltern und Polizei. In der Schuleingangsphase (Klassen 1 und 2) sollen etwa 30 Stunden Verkehrserziehung , in den Jahrgangsstufen 3 und 4 etwa 15 Stunden Verkehrserziehung pro Jahr vorgesehen werden. In der Grundschule sind neben der psychomotorischen Erziehung zur Verbesserung des Bewegungs- und Wahrnehmungsvermögens Schwerpunkte der Verkehrserziehung das Schulwegtraining, das Radfahrtraining und die Radfahrausbildung. Der Unterricht schließt häufige Erkundungen im schulischen Umfeld ein. Dabei sollten Erziehungsberechtigte und die Polizei mitwirken.  

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5. Schulwegsicherung und Beförderung von Schülerinnen und Schülern

Für die Schulwegsicherung und Beförderung von Schülerinnen und Schülern gilt der Gemeinsame Runderlass vom 18. 8. 1994.
Die Richtlinien der Grundschule verpflichten darüber hinaus zur Erstellung von Schulverkehrsplänen als Teil des Schulprogramms.
Der zuständige Bezirksbeamte der Polizei für die Schillerschule Massen, Herr Horstmann, sichert den Schulweg unserer Kinder besonders zum Schulbeginn im Eingangsbereich der Schule am Massener Hellweg. 
Darüber hinaus hat die Schillerschule eine Übersicht zu allen Straßen, Kreuzungen und Schulwegen erstellt und mit kleinen Informationstexten versehen (http://www.schillerschule-unna.de/swegeplan.htm). Dieser "Schulwegeplan" soll helfen, den Weg zur Schule aber auch Unternehmungen am Nachmittag nach der Unterrichtszeit sicherer zu gestalten. 

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6. Schuleingangsphase

Schwerpunktmäßig werden die Schulanfänger in den ersten Wochen richtiges Verhalten auf dem Schulweg kennen lernen und mit Unterstützung von Eltern und Polizei einüben. Dazu sollen in den ersten Wochen der Schulzeit auch Begehungen des Schulbezirks mit den ersten Klassen stattfinden.

o   Gliederung der Straße (Gehweg, Bordsteinkante, Fahrbahn)

Überqueren der Fahrbahn mit ausgestreckter Hand

o   Die Polizei übt mit den Schulanfängern

o   Unterrichtsgänge im Schulbezirk (Lehrer/in u. Polizist.)

Terminabsprache erfolgt zum Schuljahresbeginn mit dem Verkehrsberater der Polizei. Die Kreispolizeibehörde Unna kommt zum Schuljahresbeginn in unsere Schule (Terminplan beachten!) 

Übungen in den ersten Schulwochen (auch in Zusammenarbeit mit den Eltern)

·         Erarbeitung eines kindgemäßen Schulwegplans mit den Gefahrenpunkten, Überwegen, etc. (siehe oben)

·         Auf dem Gehweg innen gehen, nicht außen am Bordstein, wo die Fahrzeuge gefährlich nahe sind

·         Am Bordstein stehen bleiben

·         Überqueren der Straße

·         Überqueren der Straße zwischen parkenden Autos

·         Überqueren der Straße am Zebrastreifen

·         Überqueren der Straße an der Ampel

·         Abgehen einiger Schulwege

·         Den Schulweg alleine oder mit Freunden zurücklegen

·         Notrufnummern

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7.  Radfahrausbildung in den Klassen 3 und 4

In den Klassen 3 und 4 erfolgt im Rahmen des Sachunterrichts eine systematische Radfahrausbildung, die mit einer Prüfung abschließt. Theorie und Praxis sind eng aufeinander zu beziehen. Dies ist insbesondere dann sicherzustellen, wenn die theoretische Ausbildung durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer und die Fahrpraxisausbildung unter Beteiligung der Verkehrssicherheitsberaterinnen und -berater der Polizei erfolgt. Für die fahrpraktischen Übungen sind mindestens vier Doppelstunden vorzusehen. Zwischen den einzelnen Übungsstunden ist ein hinreichender Zeitraum für die theoretische Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler in der Klasse einzuplanen. Übungen und Prüfungen im öffentlichen Verkehrsraum sollten in Zusammenarbeit mit der Polizei stattfinden. Dabei muss sichergestellt sein, dass eine Haftpflichtversicherung für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler durch den Schulträger gemäß § l Abs. 3 Schulfinanzgesetz   abgeschlossen ist, um die Ansprüche schulfremder Personen bei Sach- und Personenschäden auszugleichen. Die Erziehungsberechtigten sind vor Beginn der Radfahrausbildung über Ziele, Organisation und Inhalte des Ausbildungsprogramms in geeigneter Weise zu informieren, damit sie aktiv und verantwortungsvoll bei der fahrpraktischen Ausbildung, insbesondere in der Verkehrswirklichkeit, mitwirken können. Im Verlauf des Lehrgangs ist jede Möglichkeit der Zusammenarbeit zu nutzen. Die Radfahrausbildung wird kompakt, projekthaft und fächerübergreifend im 4. Schuljahr durchgeführt. Theoretische Teilbereiche (Umwelt, Verkehrszeichen, verkehrssicheres Fahrrad) sowie motorische Übungen auf dem Schulhof können bereits zum Ende der Klasse 3 angesetzt werden. Bei den praktischen Übungen im Schonraum und im Straßenverkehr ist die Unterstützung von Eltern notwendige Voraussetzung. Die Polizei unterstützt die Ausbildung in gefährlichen Bereichen und bei der praktischen Prüfung.

Zeitplanung: Die Ausbildungs- und Prüfungstermine werden der Schule durch die Kreispolizeibehörde, Kommissariat Vorbeugung  mitgeteilt. Die erste Übungseinheit muss vorab von der Schule (Klassenlehrer/-in) durchgeführt werden. Die weiteren Übungseinheiten werden von der Polizei (prakt. Übungen im Straßenverkehr) unter Mithilfe der Eltern durchgeführt. Die theoretische Unterweisung erfolgt durch den/die Klassenlehrer/-in.

Elternhinweise: Die Verantwortung der Eltern für die Radfahrausbildung wollen wir als Schule immer deutlich herausstellen. Die Radfahrausbildung ist ein Hilfsangebot an das Elternhaus und ist eine schulische Veranstaltung mit Polizeiunterstützung zur „Bewältigung der Lebenswirklichkeit“. Dabei wollen wir Kenntnisse über die Ausbildungsinhalte und Sicherheitsaspekte vermitteln (Helm, Rad, Organisation des Unterrichts: Schonraum, Verkehrswirklichkeit, disziplinierter Ablauf), die Kenntnis der Prüfstrecke und das Bewertungsschema vermitteln und in praktischen Übungen eintrainieren.

Zur Vorbereitung der Radfahrausbildung sollte rechtzeitig eine Förderung der motorischen Sicherheit  erfolgen

Übungen im Schonraum (Schulhof):  

·         Übungen zum Auf- und Absteigen (von rechts)

·         Schieben des Fahrrads

·         Einhalten der Fahrspur, Bremsübungen

·         Langsam fahren

·         Slalom- und Kurvenfahren

·         Vorbeifahren an Hindernissen

·         Einhändig fahren

Erarbeitung von theoretischen Kenntnissen

·         Verkehrswirklichkeit und ihre Gestaltungsfaktoren

·         Schätzen von Entfernungen und Geschwindigkeiten

·         Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrrades

·         Das verkehrssichere Fahrrad – Wartung und Pflege

·         Funktionen der einzelnen Teile

·         Der Verkehrsraum des Radfahrers (Verkehrsregeln und Verkehrszeichen)

·         Das Erkennen von Gefahren

·         Das Fahrrad als Transportmittel, seine Verwendung als Spiel- und Sportgerät

Radfahrausbildung in Klasse 4

Übungen in Schonräumen und in der Verkehrswirklichkeit

Der Theorie-Teil wird durch den Lehrer erteilt, der Praxis-Teil durch den Polizeibeamten und durch den Lehrer.  

·         Fahrbahnbenutzung: Ausfahren aus Grundstücken; Anfahren vom Fahrbahnrand; Rechtsfahren; Spur halten; Abstandhalten; Anhalten; Radwegbenutzung, Verlassen des Radweges  

·         Besonderheiten auf der Fahrbahn: Verhalten am Zebrastreifen/Fußgängerüberweg; Vorbeifahren an Hindernissen und geparkten Fahrzeugen; Verhalten bei vorgeschriebener Fahrtrichtung, Leitlinien und Fahrbahnmarkierungen; Verhalten in Einbahnstraßen

·         Vorfahrt: Verhalten an Kreuzungen mit Vorfahrtsregelung „rechts vor links“; Verhalten an Einmündungen und Kreuzungen mit vorfahrtsregelnden Zeichen; Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Ampelanlagen/Lichtzeichenanlagen und mehreren Fahrspuren für verschiedene Richtungen  

·         Linksabbiegen: Übungen im öffentlichen Verkehrsraum; Übungen zum indirekten Abbiegen, alternatives Abbiegen

·         Grundlagen: Ausstattung des Fahrrades, Anfahren und Bremsen, Benutzung von Wegen, Verhalten an Verkehrsregelungsanlagen

·         Vorfahrt: Vorbeifahren an Fahrzeugen und Hindernissen, Vorfahrt auf Radwegen, Regelungen durch Verkehrsampeln und Zeichen, rechts vor links

·         Linksabbiegen: direktes Linksabbiegen, alternatives oder indirektes Abbiegen

·         Im Straßenverkehr: Vorbereitung der Ausfahrt, Umsetzen der bisherigen Übungen in einer Alltagsfahrt, Sonderregelungen

Kollegiale Zusammenarbeit: Die beteiligten Kolleginnen und Kollegen sollten sich im Hinblick auf die Materialien und Übungsorte der Lern- und Übungseinheiten abstimmen (z.B. Schulhofbenutzung) und wochenweise Terminpläne festlegen.

Fächerübergreifende Planung: Da die im Lehrplan für den Sachunterricht vorgesehenen Stunden nicht ausreichen, soll dieser Themenbereich fächerübergreifend auch in anderen Fächern mit eingeplant werden. Hierzu bieten sich an:

Kunst (z.B. Lern- und Kartenspiele zu Verkehrszeichen herstellen).

Sport  (praktische Übungen zu Gleichgewicht/Wahrnehmung/Geschicklichkeit) - siehe auch oben

Musik  (Lieder zur Verkehrserziehung, z.B. Schulweg-Hitpararde von R. Zuckowski)

Deutsch (Texte zum Fahrrad lesen, Gedichte, Textproduktionen/Anweisungen, Vorgangsbeschreibungen erstellen, Fachtermini rechtschriftlich sichern)

Förderunterricht  (Übungen, Entspannungsübungen, mentales Training)

Sachunterricht  (Kenntnis der wichtigsten Verkehrszeichen für Radfahrer und Fußgänger)

Radfahrprüfung

Die Radfahrausbildung schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Lernzielkontrolle unter Beteiligung der Polizei und helfender Eltern ab. Die Eltern der Kinder werden noch einmal schriftlich darauf hingewiesen, dass die bestandene Prüfung kein „Führerschein“ ist, sondern nur die Grundlage für weitere Übungen der Eltern mit ihren Kindern. Die Kinder erhalten eine Bescheinigung über die bestandene Radfahrausbildung.

Die erfolgreiche Teilnahme wird im Zeugnis vermerkt. 

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8. Spiel und Freizeit in der Verkehrswirklichkeit

·         Fahrradausflug zum Schwimmbad  (Vorbereitung beachten!!)

·         Fahrradausflug zum Schuljahrsabschluss

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Angedacht sind für die Zukunft auch weiterführende Aktionen: 

9. Projekte und Aktionen zur Verkehrserziehung

·         Verkehrssicherheitstage (Stadt Unna) besuchen

·         ADAC – Fahrradturnier „Wer ist Meister auf zwei Rädern?“                         

 Letzte Änderung: 07.02.2011

 

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