2.5.2.2 Gesunderhaltung/Präventivmaßnahmen/Teilzeitkonzept
Denkt man an den Begriff „Lehrergesundheit“, so wird er seit einigen Jahren nicht mehr belächelnd abgetan. Dass Lehrerinnen und Lehrer besonderen Belastungen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, ist durch diverse Untersuchungen hinlänglich bestätigt worden (z.B. in: „Lehrergesundheit – Baustein einer gesunden Schule“, Hrsg: DAK und Unfallkassen). Neben einer nicht zu unterschätzenden Belastung durch Lärm, muss vor allen Dingen psychosozialen Faktoren im Rahmen präventiver Maßnahmen ein besonderes Augenmerk zukommen. In diversen Einzelgesprächen, sowie in Konferenzen wurde überlegt, wie man den besonderen Belastungen der Kolleginnen und Kollegen effektiv begegnen und wie ein Ausgleich geschaffen werden kann. Wir orientieren uns im Wesentlichen an der Allgemeinen Dienstordnung (ADO, § 17). Dabei haben wir uns zu Beginn des Schuljahrs 2015/16 und fortlaufend auch im Schuljahr 2016/17 sowie 17/18 auf diverse schulorganisatorische Strukturen und Maßnahmen geeinigt:
- Bereits im Vorfeld sollen Belastungen jedweder Art (nach Möglichkeit) vermieden werden (Doppelbelastungen durch zwei Lerngruppen, unvorbereitete Übernahme von Unterricht und Lerngruppen, …)
- Zur Förderung der Lehrergesundheit trägt nach unserer Überzeugung ein gutes Arbeitsklima und eine enge Kooperation untereinander bei. Daher haben wir mit Beginn des Schuljahrs 2016/17 unsere Konferenzstrukturen komplett geändert, um dem Wunsch des Kollegiums nach mehr Austauschmöglichkeit und –zeit Rechnung zu tragen: Monatlich finden nun drei Konferenzen statt. Davon ist eine eine Schulentwicklungskonferenz, eine eine Jahrgangsstufenkonferenz und eine die „normale“ Konferenz für Lehrerinnen und Lehrer.
- Daneben ist das Instrument der Teambesprechung in jeder Woche inzwischen Standard an unserer Schule.
- Fortbildungsangebote (wie etwa zum Classroom Management und zur Inklusion in den Jahren 2015 und 2016) dienen dazu, Strukturen besser zu verstehen, um psychische und/oder soziale Belastungen so gering wie nur möglich zu halten. Im Januar 2015 fand in diesem Zusammenhang eine schulinterne Weiterbildung zum Thema „Gelassenheit im Schulalltag“ statt.
- Besonderen Belastungen (bei zuletzt stark ansteigenden Schülerzahlen und einer steigenden Zahl von Schülern mit „aufforderndem Verhalten“) sind die Lehrkräfte im Jahrgang 1 und 2 (bzw. in der Schuleingangsphase) ausgesetzt. Es wurde daher beschlossen – wenn irgend möglich – die Klassenführung in Doppelbesetzung „laufen“ zu lassen. Zudem werden Differenzierungsgruppen verstärkt in der Schuleingangsphase vorgesehen.
- Lehrkräfte, die außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt sind, werden durch die Schulleitung entlastet. Maßnahmen können etwa die Befreiung von Konferenzen und/oder schulischen Veranstaltungen sein. Zusätzliche Belastungen und zusätzliches verpflichtendes Engagement (etwa Wochenendveranstaltungen wie Tage der offenen Türen) werden mit Stundenausgleich abgegolten.
- Seit vier Jahren (Stand: September 2016) sehen wir keine Springstunden für die Lehrkräfte mehr vor.
- Kolleginnen mit reduzierter Stundenzahl erhalten einen Unterrichtstag frei. Sie werden als teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte nur mit Dienstpflichten belastet, die der reduzierten Stundenzahl entsprechen.
- Auch teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte können eine Klassenleitung übernehmen.
- Wünsche zum Unterrichtseinsatz werden schriftlich abgefragt („Wunschzettel“) und nach Möglichkeit berücksichtigt.
- Belastungen durch Konferenzen, Aufsichten, Teilnahme an Feiern und Festen werden variabel gehandhabt und auf den Einzelfall proportional abgestimmt.
- Ziel dabei ist: Faire, verlässliche und faire Arbeitszeitregelungen für alle Beschäftigten an der Schule zu schaffen. Ein besonderes Augenmerk wird auf teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte gelegt.
- Sowohl für teilzeitbeschäftigte als auch für Lehrkräfte mit voller Stundenzahl muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet sein. Transparenz muss gegeben sein.
- Antrag aus dem Kollegium: Das Kollegium wünscht eine Rückzugsmöglichkeit für Arbeitszeiten im Nachmittagsbereich („Entspannungsraum“ im Dachgeschoss). Anmerkung: Dieses Projekt wird zurzeit hinsichtlich seiner finanziellen Umsetzungsmöglichkeit geprüft. Erste Möbel sind angeschafft. Inzwischen läuft allerdings eine größere Baumaßnahme. Erst nach deren Ende kann über die Umsetzung dieses Wunsches weiter befunden werden.