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3.7.9 Umgang mit Beschwerden (Beschwerdemanagement)

Das Zusammenleben in der Schule kann aufgrund der verschiedenen Interessengruppen nicht immer konfliktfrei verlaufen. Um erfolgreich zu arbeiten und dem Bildungsauftrag gerecht zu werden, müssen wir sachlich, höflich, zugewandt und konstruktiv miteinander umgehen.  

Unser Beschwerdemanagement zum Download: 

Auf unser Verstärkersystem der „Klassen-Ampel“ sei an dieser Stelle besonders hingewiesen.

 Übersicht über die Vorgehensweise bei Beschwerden:  

Konflikt zwischen…Vorgehensweise zur Konfliktlösung
SchülerIn undSchülerIn·         zeitnahes Gespräch zwischen den Betroffenen, gegebenenfalls oder/und (je nach Sachlage):
·       Anfertigen/Ausfüllen eines Überdenk-Zettels (siehe Anlage:)
·         wenn nicht zufriedenstellend:  Hinzuziehen der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers
·         wenn nicht zufriedenstellend:  Hinzuziehen der Schulleitung mit beratender Funktion im Gespräch mit den Betroffenen
·          wenn nicht zufriedenstellend:  Benachrichtigung und Einbeziehung der Eltern
SchülerIn undLehrkraft·         Vermittlung durch die Klassensprecherin/den Klassensprecher
·          Rücksprache zwischen SchülerIn und Lehrkraft
·          wenn nicht zufriedenstellend:  Hinzuziehen der Schulleitung
Eltern undLehrkraft·         In jedem Fall die Schulleitung informieren
·         Aussprache der Betroffenen (evtl. im Beisein eines Kollegen bzw. einer Kollegin und/oder des Elternvertreters)
·         Wichtig: Gesprächsprotokoll anfertigen
·         wenn nicht zufriedenstellend:  Hinzuziehen der Schulleitung
Schüler/Eltern undder Schulleitung·         Aussprache der Betroffenen
·         wenn nicht zufriedenstellend:  Beschwerde an die Schulaufsicht
Lehrkraft undSchulleitung·         Gespräch mit der Schulleitung
·         wenn nicht zufriedenstellend:  Gespräch mit dem Lehrerrat (evtl. auch im Dreiergespräch)
·         wenn nicht zufriedenstellend:  Gespräch mit dem örtlichen Personalrat, bzw. Bezirkspersonalrat
Lehrkraft undLehrkraft·         Aussprache der Betroffenen
·         wenn nicht zufriedenstellend:  Gespräch mit einer Person des Vertrauens (z.B. Lehrerrat)
·         wenn nicht zufriedenstellend:  Hinzuziehen der Schulleitung
·         wenn nicht zufriedenstellend:  Auseinandersetzung der Schulleitung auf dem Dienstweg mit der Schulaufsichtsbeamtin

hinzugefügt im Oktober 2017

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