3.5.0.2 Leistungsbewertung im Detail/Grundlagen und Vorgaben
Die Leistungsbewertung wird im Schulgesetz (SchG §48), in der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS §5 und §6) und in den Richtlinien und Lehrplänen für die Grundschule in NRW geregelt.
A. SchG §48
Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein.
Die Leistungsbewertung erfolgt durch Noten und bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich “Schriftliche Arbeiten” und im Beurteilungsbereich “Sonstige Leistungen im Unterricht” erbrachten Leistungen.
Bei der Bewertung werden folgende Notenstufen zu Grunde gelegt:
Sehr gut (1), wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.
Gut (2), wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
Befriedigend (3), wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
Ausreichend (4), wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
Mangelhaft (5), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden.
Ungenügend (6), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
B. AO-GS §5 Leistungsbewertung
Zur Feststellung des individuellen Lernfortschritts sind nach Maßgabe der Lehrpläne kurze schriftliche Übungen zulässig.
Schriftliche Arbeiten werden in den Klassen 3 und 4 in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch geschrieben.
In der Schuleingangsphase werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler ohne Noten bewertet, in den Klassen 3 und 4 mit Noten.
Die Lehrerin oder der Lehrer soll eine Schülerin oder einen Schüler vor der Versetzung in die Klasse 3 an die Leistungsbewertung mit Noten heranführen.
Übergang vom Smileysystem zum Notensystem
C. AO-GS §6 Zeugnisse
In der Schuleingangsphase erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisse jeweils zum Ende des Schuljahres, in den Klassen 3 und 4 zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres.
Die Zeugnisse beschreiben in der Schuleingangsphase und in der Klasse 3 die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern. Das Versetzungszeugnis in die Klasse 3 sowie die Zeugnisse der Klasse 3 enthalten darüber hinaus Noten für die Fächer. Die Zeugnisse der Klasse 4 enthalten Noten für die Fächer.
Die Noten können den Kindern nach vorangegangener Absprache mit folgenden Notendefinitionen erklärt werden:
sehr gut (1): Ich kann das immer sehr gut. Das kann ich besonders gut.
gut (2): Ich kann das gut.
befriedigend (3): Ich kann das. Das ist in Ordnung.
ausreichend (4): Ich bin noch nicht sicher. Ich muss das noch üben.
mangelhaft (5): Ich brauche noch Hilfe. Ich muss noch viel üben.
ungenügend (6): Ich kann das noch nicht. Das habe ich noch nicht verstanden.
D. Richtlinien NRW
Die Leistungsbewertung orientiert sich an den Anforderungen der Richtlinien und Lehrpläne und am erteilten Unterricht.
In die Leistungsbewertung fließen alle von der einzelnen Schülerin oder dem einzelnen Schüler in Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen ein, somit auch die Anstrengung und die Lernfortschritte.
Dazu gehören schriftliche Arbeiten und sonstige Leistungen wie mündliche und praktische Beiträge sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen.
Ebenso berücksichtigt werden den Unterricht vorbereitende und ergänzende Leistungen.
E. Lehrplan NRW
Der Lehrplan NRW legt fest, welche Anforderungen in den einzelnen Fächern an die Kinder gestellt werden. Hierbei sind folgenden Aspekte von besonderer Bedeutung:
Kompetenzorientierung & Anforderungsbereiche
Kompetenzorientierung im Unterricht
Die Lehrpläne für die Grundschule in NRW beschreiben mit den Kompetenzerwartungen, welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler am Ende der Schuleingangsphase und am Ende der Klasse 4 erworben haben sollen.
Die Kompetenzerwartungen sind fachspezifisch aufgeführt und sollen im Unterricht gezielt gefördert werden.
In einem kompetenzorientierten Unterricht geht es darum, die Anforderungen aus dem Lehrplan mit den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder zusammenzubringen.
Anforderungsbereiche
Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kompetenzen in der Auseinandersetzung mit Aufgaben unterschiedlicher Anforderungsbereiche.
Es werden drei Anforderungsbereiche zu Grunde gelegt:
Anforderungsbereich I: Reproduzieren
– Grundwissen
– Gelernte Verfahren direkt anwenden
Anforderungsbereich II: Zusammenhänge herstellen
– Zusammenhänge erkennen und nutzen
– Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten miteinander verknüpfen
Anforderungsbereich III: Verallgemeinern und Reflektieren
– Strukturieren
– Strategien entwickeln
– Eigene Lösungen
– Beurteilen/ Interpretationen und Wertungen
F. Bewertungsschlüssel (allgemein) – siehe aber auch Leistungsbewertung zu den Fächern
Sehr gut (1) ab 97%
Gut (2) ab 84%
Befriedigend (3) ab 69%
Ausreichend (4) ab 50%
Mangelhaft (5) ab 25%
Ungenügend (6) unter 25%
Leistungsbewertung in den verschiedenen Fächern
Die Leistungsbewertung in den verschiedenen Fächern wird ab Punkt 3.5.1. gesondert dargestellt.
Hier kann man unser Konzept zur Leistungsbewertung downloaden:
erweitert am 20.01.18