3.5.0.1 Konzept zur Leistungsbewertung an der Schillerschule Unna – Unsere Sicht auf Leistungsbewertung
Das Beobachten, Fördern und Fordern und das Bewerten von Leistungen ist eine wesentliche Aufgabe des schulischen Lernens. Die Aufgabe der Grundschule liegt darin, dass sie die Kinder an schulische Leistungsanforderungen und den produktiven Umgang mit der eigenen Leistungsfähigkeit heranführt. Dabei sehen wir uns einem pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet, das Leistungsanforderungen mit individueller Förderung verbindet.
Wie schon eingangs erwähnt (Leitsätze) wollen wir Wesentliches zur Leistungsbefähigung der Kinder beitragen. Dabei gehen wir von einer natürlichen Lernbereitschaft der Kinder aus. Gleichwohl möchten wir auch ihren individuellen Lernvoraussetzungen Rechnung tragen.
Voraussetzung dafür ist ein pädagogisches Leistungsverständnis, das von den individuellen Lern- und Leistungsmöglichkeiten jedes Kindes ausgeht und jedem Kind die Möglichkeit einräumt, sich weiterzuentwickeln. Doch das Dilemma, das sich hinsichtlich dieser Wünsche zeigt, ist offensichtlich: Einerseits der Zwang zur Benotung, andererseits der Anspruch einer ermutigenden Lernbegleitung. Um dieser Situation gerecht werden zu können, fühlt sich das Kollegium der Schillerschule Unna einem pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet, das geprägt wird durch ein positives, ermutigendes Lernklima. Des Weiteren sehen wir in der Beobachtung und Wahrnehmung der individuellen Leistungsmöglichkeiten eine wesentliche Grundlage für die Förderung jedes Kindes. So war uns bei der Erarbeitung eines Konzeptes zur Leistungsbewertung die Offenlegung unserer Kriterien wichtig, denn Transparenz in der Zensurengebung zeigt allen Beteiligten, welche Anforderungen gestellt werden.
Die Leistungsanforderungen in den einzelnen Fächern orientieren sich an den Kompetenzerwartungen der Lehrpläne des Landes NRW (s. Punkt 3.5.1. ff). Weiterhin ist für uns im Sinne eines pädagogischen Leistungsverständnisses bedeutsam, dass bei der Zeugnisnote vielfältige Leistungen des Kindes und dessen Lernentwicklung berücksichtigt werden, denn erst die Summe aller unterschiedlichen Leistungsaspekte kann ein Gesamtbild widerspiegeln.
So spielen neben der mündlichen Mitarbeit auch Ergebnispräsentationen, Gruppenarbeiten u. ä. , d. h. Methoden- und Kommunikationskompetenzen, eine wichtige Rolle bei der Leistungsbewertung.
Selbstverständlich fließen Arbeitsdokumentationen (Hefte, Mappen, Lesetagebücher, Forscherhefte, Projektergebnisse, Plakate usw.) in die Leistungsfeststellung mit ein.
Ein wesentlicher Grundsatz unserer Schule ist die enge Zusammenarbeit im Jahrgangsteam. So werden Leistungskriterien, Tests und Klassenarbeiten gemeinsam besprochen, geplant und festgelegt. Grundanforderungen und erweiterte Fähigkeiten werden diskutiert und festgelegt.
Auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne des Landes Nordrhein-Westfalen und vor dem Hintergrund unserer Überlegungen, wie Kindern (ihrem Alter, ihrem Leistungsvermögen und Entwicklungsstand sowie Förderbedarf) individuelle Lernzuwächse ermöglicht werden können, haben wir schuleigene Arbeitspläne für die einzelnen Fächer entwickelt.
Hinweis: Sie sind im Schulprogramm der Übersicht halber den einzelnen Fächern zugeordnet. Siehe dort!
Sie beinhalten gewissermaßen bereits die Grundlagen der Leistungsbewertung (wie Beobachtungen verschiedener mündlicher und praktischer Leistungen, sowie verschiedene schriftliche Leistungen) und die jeweiligen Kompetenzerwartungen bezogen auf die verschiedenen Bereiche des Faches in den Klassenstufen 2 und 4.
Die in den Arbeitsplänen genannten „Stoppschilder“ (Orientierungs– oder auch Lernzielkontrollen) dienen den Lehrkräften als Hilfe zur Notenfindung unter Berücksichtigung aller geforderten Kompetenzbereiche des Faches und zeigen weiterhin die möglichen Förderschwerpunkte für das jeweilige Kind auf.
Für Kinder und Eltern soll größtmögliche Transparenz über Bewertungskriterien in den Fächern hergestellt werden. Die Vermittlung von Qualitätsmaßstäben und Bewertungskriterien den Kindern gegenüber erfolgt von Beginn an im täglichen Unterricht.
Weiterhin ist uns besonders wichtig, dass neben den objektiven Bewertungsmaßstäben – soweit man annehmen will, dass es diese gibt – auch die individuelle Leistungsfähigkeit und der persönliche Lernfortschritt des Schülers/ der Schülerin Berücksichtigung findet.
Die Orientierungskontrollen in der Schuleingangsphase orientieren sich an den uns vorgegebenen und festgelegten Kompetenzerwartungen. Gerade weil sich unsere Kinder in der Eingangsphase des Schullebens befinden, verbietet sich eine Benotung von Lernergebnissen, besser Lernfortschritten. Diese Benotung stünde im direkten Gegensatz zu einer ermutigenden Erziehung, der wir uns verpflichtet sehen.
Auf Notengebung in der Schuleingangsphase können wir in Lernzielkontrollen und auf Zeugnissen verzichten.
Erst nach dem Durchlaufen der Schuleingangsphase greift das sechsstufige Notensystem in Klassenarbeiten und auf den Zeugnissen ab Jahrgangsstufe 3. Hier muss der Textteil des Zeugnisses den individuellen Anteil an der als bloße Note erscheinenden Leistung entsprechend erläutern. Dabei legen wir Wert darauf eine Note im direkten Kontext zu begründen. Daher gibt es auf den Zeugnissen der Schillerschule in den beiden Zeugnissen der Jahrgangsstufe 3 keine getrennten Text- und Notenblöcke.
Durch den Wegfall der Berichtsform im 4. Schuljahr sowie der Gutachten zum Übergang in die weiterführenden Schulen kommt der Beratung am Ende der Grundschulzeit besondere Bedeutung zu. Wir Lehrer sind an dieser Stelle doppelt gefordert:
Die individuellen Möglichkeiten des einzelnen Kindes mit all seinen Stärken und Schwächen werden in einem wie auch immer gearteten Lernfortschritt beschrieben.
Die Einengung dieser Lernfortschritte in ein wenig flexibles Zensurensystem (1 – 6), welches gleichzeitig die Zukunftschancen reguliert, stellt den erzieherischen Gedanken bei dieser Art der Leistungsbewertung in Frage. Dennoch bleiben wir dem bekannten Zensurensystem durch Schulgesetz und Ausbildungsordnung verpflichtet (siehe Punkt 3.5.0.2.).
Im Hinblick auf Klassenarbeiten werden die jeweils schwerpunktmäßigen Kriterien im Unterricht mit den SchülerInnen erarbeitet und klar benannt. Die Bewertung der Klassenarbeiten erfolgt transparent und kriterienbezogen. Dazu sind vom Kollegium der Schillerschule Bewertungskriterien (im Deutschunterricht etwa für das Verfassen eigener Texte oder für Arbeitsergebnisse im Rechtschreiben nach N. Sommer-Stumpenhorst) festgelegt worden. Sie sind zum einen gut nachvollziehbar im Schulplaner der Kinder abgedruckt. Zum anderen liegen sie als Orientierungshilfe den „Klassenarbeiten“ bei.
Eine Besonderheit stellt unseres Erachtens die Leistungsbewertung im Fach Sport dar (s. auch Punkt 3.5.4.). Dem Sport(unterricht) kommt – anders bzw. mehr als in anderen Fächern – eine besondere soziale Dimension zu. Neben dem „Leisten können“ (Leistungsfähigkeit) und dem „Leisten wollen“ (Leistungsbereitschaft), die in allen Grundschulfächern festgestellt und/oder überprüft werden können, spielt im Sport die „Fähigkeit mit Anderen zu arbeiten“ (Teamfähigkeit) eine herausragende Rolle. Eine Leistungsbewertung im Fach Sport muss also diese drei Komponenten zur Grundlage haben. Nähere Informationen sind den Arbeitsplänen zum Fach Sport zu entnehmen (siehe Punkt 3.5.4.1.).
Den Eltern werden die „Bewertungsmaßstäbe“ (s.o.) jeweils zu Beginn des Schuljahres erläutert.
Hinweis: Unsere Festlegungen zu den Leistungsbewertungen in den Fächern sind – soweit wir dies für erforderlich erachtet haben – unseren Anmerkungen zu den Fächern im Schulprogramm angehängt (siehe Punkt 3.5.1. ff)